Unterhalt
In kaum einem anderen Rechtsbereich fallen Gesetz und Rechtsprechung so eklatant auseinander: laut Gesetz schulden Eltern ihren Kindern den "angemessenen Unterhalt". Was das im Einzelfall bedeutet, haben die Gerichte in wahrlich tausenden Entscheidungen herausgearbeitet. Um das System übersichtlicher und gerechter zu machen, hat das Bundesministerium für Justiz eine Reformarbeitsgruppe zum Kindesunterhaltsrecht eingesetzt (Stand: 2026), der auch Dr. Nademleinsky angehört, und die bereits erste Vorschläge präsentiert hat.
Mit zwanzig Jahren Erfahrung und als ausschließlich im Familienrecht praktizierender Rechtsanwalt steht Ihnen Dr. Nademleinsky bei komplexen Streitigkeiten um den Kindesunterhalt mit hoher fachlicher Expertise zur Seite.
Typische Fragen, die rund um den Kindesunterhalt an Dr. Nademleinsky gerichtet werden, sind zum Beispiel:
- Wie wird Unterhalt berechnet?
- Was gehört alles zum Unterhalt?
- Welche Rolle spielt Vermögen im Zusammenhang mit Unterhalt?
- Können Eltern Unterhalt frei vereinbaren?
- Wie läuft ein Unterhaltsverfahren ab?
- Bis zu welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt?
- Kann der festgelegte Unterhalt geändert werden?
- Welche Rolle spielen internationale Aspekte beim Unterhalt?
Um auch nur eine dieser Fragen zu beantworten, muss man - leider - eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen berücksichtigen. Um ein Verfahren über Kindesunterhalt effektiv und sinnvoll zu führen, steht Ihnen Dr. Nademleinsky mit seiner Erfahrung gerne zur Seite.
Um mit Dr. Nademleinsky Kontakt aufzunehmen, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten.