Unterhalt über Grenzen
Der internationale Unterhaltsstreit - betroffen sind sowohl Kinder wie auch Ehegatten in aufrechter Ehe oder nach einer Scheidung - zeichnet sich meist durch folgende Fragestellungen aus:- Welche Gerichte sind für einen Antrag auf Festsetzung oder Erhöhung des Unterhalts zuständig? Welches Recht wird angewendet?
- Wo und wie kann ein gerichtlicher Unterhaltstitel durchgesetzt werden?
- Welche Gerichte sind für einen Antrag auf Herabsetzung oder Einstellung des Unterhalts zuständig? Was tun, wenn bereits Exekution geführt wird?
- Wird berücksichtigt, dass ein Kind oder der unterhaltsberechtigte Ehegatte im günstigeren Ausland lebt? Oder umgekehrt, dass der Unterhaltsverpflichtete im teureren Ausland lebt?
- Was passiert, wenn der Unterhaltsberechtigte wegzieht?
Selbst zur Beantwortung dieser häufigsten Fragen ist detailliertes Fachwissen erforderlich. Es wäre unseriös, sie in wenigen Sätzen beantworten zu wollen. Wenn sich aber eine dieser Fragen auch für Sie stellt, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und wir können gemeinsam das weitere Vorgehen planen.
Rechtsprechung zum Thema
27.05.2021
Wohnsitzverlegung ins Ausland: Unterhaltsminderung?
Verlegung von Wohnsitz und Arbeit ins Ausland - Unterhaltsminderung? weiterlesen26.11.2020
Unterhalt für Kind in Belarus - Bruchteilstitel
Der 13-jährige Minderjährige ist weißrussischer Staatsangehöriger und lebt bei seiner Mutter in Minsk. Der Vater ist österreichischer Staatsbürger; er hat noch zwei weitere Kinder im Alter von 4 und 2 Jahren; zudem ist er für seine Ehegattin sorgepflichtig. weiterlesen27.02.2019
Scheidungsvergleich in USA - Unterhaltsantrag der Kinder in Österreich
Die volljährigen Kinder leben in den USA. Anlässlich der Scheidung der Eltern in den USA wurde der Kindesunterhalt mitverglichen. Nun begehren die Kinder Unterhalt vom Vater, der mittlerweile nach Österreich gezogen ist. weiterlesen29.01.2019
Erbrecht laut Freundschaftsvertrag mit Iran
Regelungen einer fremden Rechtsordnung, die beim gesetzlichen Erbrecht nach dem Geschlecht der Erben unterscheiden, sind wegen Verstoßes gegen den österreichischen ordre public nicht anzuwenden, wenn sich die Verschiedenbehandlung im konkreten Fall auswirkt und ein ausreichender Inlandsbezug vorliegt. Anderes könnte unter Umständen gelten, wenn das Ergebnis der Anwendung des fremden Rechts dem festgestellten Willen des Erblassers entspricht. weiterlesen20.09.2018
Anwendbares Recht bei Unterhaltsherabsetzung
Die Tochter lebt und studiert in Italien, der Vater lebt im Raum Innsbruck. Zunächst legt das BG Innsbruck den Unterhalt des Vaters mit Euro 650 fest, dann verdient er weniger und begehrt eine Herabsetzung. Nach welchem Recht? weiterlesen07.06.2018
Rückwirkende Anwendung von Kindesunterhaltsrecht
Die am 6. März 2013 geborene KP und ihre Eltern sind deutsche Staatsangehörige und lebten bis zum 27. Mai 2015 in Deutschland. Am 28. Mai 2015 zogen KP und ihre Mutter nach Österreich, das der Ort ihres neuen gewöhnlichen Aufenthalts geworden ist. Am 18. Mai 2015 beantragte KP beim Bezirksgericht Fünfhaus (Österreich), LO zur Zahlung von Unterhalt zu verpflichten. Am 18. Mai 2016 dehnte KP ihren Antrag auf den Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 31. Mai 2015 aus. weiterlesen29.05.2018
Unterhaltsregress der deutschen Betreuungseinrichtung
Der antragstellende (deutsche) Heimträger macht nach deutschem Recht Unterhaltsansprüche der (im Heim lebenden) leistungsberechtigten Mutter gegen die antragsgegnerische (in Österreich lebende) Tochter geltend. weiterlesen17.04.2018
Belastungsgrenze für Vater in Rumänien
Das 2014 geborene Kind wohnt mit seiner Mutter in Österreich, der Vater lebt in Rumänien und verdient dort durchschnittlich 980 Lei monatlich zuzüglich 25 % Nachtzulage, das sind umgerechnet – ohne Berücksichtigung der Kaufkraftdifferenz zwischen Österreich und Rumänien (2,03:1) – etwa 270 EUR. weiterlesen13.02.2018
Unterhalt und Schweizer Ausgleichskasse
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der auf dem Versorgungsausgleich nach Schweizer Recht beruhende Teil der Altersrente der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) bei der Unterhaltsbemessung entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu öffentlich-rechtlichen Leistungen als Eigeneinkommen zu berücksichtigen ist. weiterlesen28.11.2017
Mischunterhalt für Kind in Serbien
Das Kind besucht ein Internat in Belgrad (Serbien). Der Vater begehrt die Herabsetzung seiner Unterhaltspflicht in Österreich. weiterlesen20.09.2017
Englisches Unterhaltsrecht im Provisorialverfahren
Das Ehepaar lebte bis 1995 in New York, von 1995 bis 1998 in Boston und zog 1998 nach London. Die Ehefrau wohnt nach wie vor in der ehemals gemeinsamen Ehewohnung in London. Sie begehrt monatlichen Unterhalt von 150.000 EUR. weiterlesen30.05.2017
Mischunterhalt aus Dänemark
Die Kinder wohnen bei ihrem Vater in Österreich, die Mutter lebt in Dänemark, wo das Preisniveau um 30-35% höher ist. weiterlesen15.02.2017
EuGH C-499/15 (W und V gegen X)
Abänderung von Unterhalts- und Obsorgeentscheidung weiterlesen29.11.2016
Unterhaltsbemessung Vater in Deutschland
Die Kinder leben bei ihrer Mutter in Österreich. Der Vater ist beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle München, beschäftigt. weiterlesen17.08.2016
Indisches Unterhaltsverfahren vs österreichisches Unterhaltsverfahren
Die Streitteile, beide österr Staatsbürger, sind miteinander verheiratet. Der letzte gemeinsame Aufenthalt hat sich in Wien befunden. Seit Juli 2013 wohnt die Kl dauerhaft in Indien, der Bekl wohnt weiterhin in Wien. In Indien ist ein Scheidungsverfahren anhängig. In diesem Verfahren fordert die Kl auch Unterhalt für sich und beide gemeinsamen Kinder. weiterlesen30.06.2015
Die engere Beziehung der Ehe (Art 5 HUP)
Die Streitteile sind polnische Staatsbürger. Sie haben im Juni 2000 in Mexiko geheiratet. Der Kläger ist seit August 2002 in Österreich. Er begehrt Unterhalt. weiterlesen27.05.2015
Vertragliche Ansprüche in internationaler Ehe
Die Ehe der Parteien - beide sind deutsche Staatsangehörige - ist nach wie vor aufrecht, beim AG Schöneberg (Deutschland) ist seit 2011 ein Scheidungsverfahren anhängig; der Beklagte hat die eheliche Lebensgemeinschaft im Sommer 2011 verlassen. Die Klägerin begehrt Zahlung von 9.865,54, weil der Beklagte als Hälfteeigentümer und Mitkreditnehmer der Liegenschaft in Österreich zur Zahlung „zumindest [der] Hälfte dieser Beträge“ verpflichtet sei. weiterlesen19.03.2013