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Partnerschaftsverträge

Während für Ehegatten im Fall einer Scheidung das Gesetz ein eigenes Verfahren vorsieht, in dem die vermögensrechtlichen Aspekte geklärt werden, gilt dies für Lebensgefährten nicht. Sie sind einander im Sinne des Gesetzes "fremd". Es empfiehlt sich daher dringend, bei einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, in der beide Partner zukunftsbezogene Investitionen tätigen oder bewusst auf Einkommen verzichten, einen Vertrag abzuschließen, in dem Vorsorge für das "worst-case-Szenario" - das Ende der Lebensgemeinschaft - getroffen wird. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Expertise bei der Verfassung eines solchen Vertrages zur Seite. Schreiben Sie mir dazu einfach ein kurzes mail.