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Einvernehmliche Scheidung

Eine Scheidung stellt für jeden (Ehe-)Partner eine Zäsur im Leben dar, die mit weitreichenden finanziellen und persönlichen Folgen verbunden ist - umso mehr, wenn Kinder vorhanden sind. Vorausschauende Planung und rechtssichere Gestaltung des Scheidungsvergleichs sind daher unverzichtbar. Meine langjährige Expertise bei der Erstellung von Scheidungsvergleichen habe ich als Autor des 2020 bei Manz erschienenen Werks Einvernehmliche Scheidung zusammengetragen.

Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung ist eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung, in der die vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüche zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner geregelt werden und – falls Kinder aus der Ehe vorhanden sind – eine Einigung über den Kindesunterhalt sowie die Obsorge für das Kind (die Kinder) erzielt wird. Eine Regelung des Kontaktrechts (früher: “Besuchsrecht”) muss – seit dem KindNamRÄG 2013 – ebenfalls bereits in der Scheidungsvereinbarung enthalten sein. 

Steht der Entschluss zur einvernehmlichen Scheidung fest, arbeite ich für Sie die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen aus und bereite den Scheidungsantrag vor. Meist kann dann innerhalb kurzer Zeit bei Gericht ein Scheidungstermin vereinbart werden, zu dem Sie und Ihr Ehepartner persönlich erscheinen müssen, der aber erfahrungsgemäß nicht länger als eine halbe Stunde dauert und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – meist im Richterzimmer – stattfindet. Alles in allem kann eine einvernehmliche Scheidung damit in wenigen Wochen erledigt sein.

Eine einvernehmliche Scheidung ist mit Abstand die günstigste Scheidungsvariante. Die Gerichtskosten hierfür belaufen sich (Stand 2022) auf Euro 624,00 bzw Euro 780,-, wenn eine Liegenschaft zu übertragen ist.

Nachwort: Online – Scheidung

Das österreichische Eheverfahrensrecht kennt keine online-Scheidung. Das Gesetz sieht vor, dass Ehegatten bei ihrer Scheidung jedenfalls selbst vor Gericht erscheinen müssen. Angebote zur Online-Scheidung sind daher bestenfalls ein “technischer Service” zur leichteren Kontaktaufnahme – und damit tendenziell wenig seriös.


Rechtsprechung zum Thema

22.06.2022

Mediationsklausel im Scheidungsvergleich

"Bis zur Beendigung dieses Mediationsverfahrens verzichten beide Eheleute gegeneinander auf alle gerichtlichen Schritte (Klage, Exekution oder andere Anträge). Sie vereinbaren ausdrücklich, dass die Anrufung des Gerichts vor Einleitung und Abschluss des Mediationsverfahrens unzulässig ist.“ weiterlesen
30.03.2022

Verbücherung des Scheidungsvergleichs

Die Vorlage einer vollständigen Ausfertigung mit anschließender Veröffentlichung einer Teilausfertigung (statt einer geschwärzten Ausfertigung) scheint aber auch den Bedürfnissen des Grundbuchs am ehesten gerecht zu werden. weiterlesen
19.11.2019

Ruhen des Unterhalts wegen Lebensgemeinschaft

Die Ehe der Streitteile wurde gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. In der Scheidungsfolgenvereinbarung verpflichtete sich der Kläger zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von 811,36 EUR an die Beklagte. Der Kläger macht in seiner Oppositionsklage geltend, der betriebene Unterhaltsanspruch ruhe, weil sich die Beklagte in einer aufrechten Lebensgemeinschaft befinde. weiterlesen
28.05.2019

Erbrecht nach Ehescheidung

Der 2017 verstorbene Erblasser hinterließ seine Schwester und deren Sohn, den Zweitantragsteller. Er war bis zum Jahr 2001 mit der Erstantragstellerin verheiratet. Am 2. 10. 1986 hatten der Erblasser und die Erstantragstellerin während aufrechter Ehe ein wechselseitiges Testament errichtet. Der Erblasser und die Erstantragstellerin hatten keine gemeinsamen Kinder. Ihre Ehe wurde im März 2001 einvernehmlich geschieden. weiterlesen