Eingetragene Partner
So wie mittlerweile die Ehe verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Paaren offensteht, gilt das auch für die Eingetragene Partnerschaft. Weil die gesetzlichen Bestimmungen über die Eingetragene Partnerschaft mit jenen der Ehe (fast) ident sind, fragt sich freilich, wofür man heutzutage überhaupt noch beide Rechtsinstitute braucht. Der Gesetzgeber überlegt daher aktuell, die Eingetragene Partnerschaft in eine "Ehe light" umzuwandeln, die eine geringere Hürde als eine Ehe mit sich bringt und die rechtlichen Probleme auffangen könnte, die sich für Lebensgemeinschaften im Fall des Scheiterns ergeben.
Dr. Nademleinsky nimmt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als im Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachautor an einer aktuellen (2026) Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz teil, wo die rechtlichen Weichen für ein modernes und adäquates neues Rechtsinstitut gelegt werden.
Sind Sie aktuell mit Fragen des Abschlusses oder der Auflösung einer Eingetragenen Partnerschaft konfrontiert, steht Ihnen Dr. Nademleinsky mit seiner langjährigen Erfahrung gerne zur Seite (Kontakt).