Vermögensrechtliche Ansprüche in der Ehe
Ist die Ehe in der Krise, aber noch nicht geschieden, können vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen den Ehegatten ausbrechen. Fragen, die in diesem Zusammenhang öfter gestellt werden, lauten typischerweise:
- Hafte ich für die Schulden meines Ehegatten / meiner Ehegattin?
- Bin ich meinem Partner/meiner Partnerin zur Offenlegung meiner Ersparnisse verpflichtet?
- Wie erfolgt die Teilung von gemeinsamem Eigentum vor einer Scheidung?
- Kann ich verlangen, dass mein Ehegatte/meine Ehegattin mir die laufenden Kreditzahlungen für die Ehewohung ersetzt?
- Mein Partner/meine Partnerin droht, Vermögen beiseite zu schaffen: wie kann ich dies verhindern?
- Welche Gerichte sind für vermögensrechtliche Ansprüche während der Ehe international zuständig?
Generell lässt sich zu diesen Fragen nur sagen, dass derartige Streitigkeiten nicht im Aufteilungsverfahren abgewickelt werden können (das geht unter österreichischem Recht erst nach der Scheidung), sondern im Streitverfahren zu behandeln sind. Die Aufhebung eines Miteigentums kann grundsätzlich durch eine Teilungsklage erwirkt werden, die allerdings nicht zur "Unzeit" kommen darf. Laufende Zinszahlungen für einen gemeinsamen Kredit können vom anderen Ehegatten grundsätzlich anteilig zurückverlangt werden, bestehende Besitzverhältnisse können mittels Besitzstörungsklage abgesichert werden. Im Einzelfall ist anwaltlicher Rat dringendst zu empfehlen, um vor erheblichen finanziellen Nachteilen geschützt zu sein.