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Vermögensrechtliche Ansprüche in der Ehe

Ist die Ehe in der Krise, aber noch nicht geschieden, können vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen den Ehegatten ausbrechen. Fragen, die in diesem Zusammenhang öfter an mich gestellt werden, lauten typischerweise:


Generell lässt sich zu diesen Fragen nur sagen, dass derartige Streitigkeiten nicht im Aufteilungsverfahren abgewickelt werden können (das geht unter österreichischem Recht erst nach der Scheidung), sondern im Streitverfahren zu behandeln sind. Die Aufhebung eines Miteigentums kann grundsätzlich durch eine  Teilungsklage erwirkt werden, die allerdings nicht zur "Unzeit" kommen darf. Laufende Zinszahlungen für einen gemeinsamen Kredit können vom anderen Ehegatten grundsätzlich anteilig zurückverlangt werden, bestehende Besitzverhältnisse können mittels Besitzstörungsklage abgesichert werden. Im Einzelfall ist anwaltlicher Rat dringendst zu empfehlen, um vor erheblichen finanziellen Nachteilen geschützt zu sein. Gerne stehe ich Ihnen nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Rechtsprechung zum Thema

25.11.2015

Internationale Zuständigkeit und Aufteilung ehelichen Vermögens

Die von den Parteien 1991 in Dornbirn geschlosse Ehe wurde vom Amtsgerichts Eutin/Deutschland am 10. 3. 2011 geschieden. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Ehemann die Übertragung von Eigentumsrechten an Liegenschaften in Österreich. weiterlesen
27.05.2015

Vertragliche Ansprüche in internationaler Ehe

Die Ehe der Parteien - beide sind deutsche Staatsangehörige - ist nach wie vor aufrecht, beim AG Schöneberg (Deutschland) ist seit 2011 ein Scheidungsverfahren anhängig; der Beklagte hat die eheliche Lebensgemeinschaft im Sommer 2011 verlassen. Die Klägerin begehrt Zahlung von 9.865,54, weil der Beklagte als Hälfteeigentümer und Mitkreditnehmer der Liegenschaft in Österreich zur Zahlung „zumindest [der] Hälfte dieser Beträge“ verpflichtet sei. weiterlesen