Unterhalt in der Ehe
- Sind Ehegatten während der Ehe einander zu Unterhalt verpflichtet?
- Was umfasst Unterhalt während der Ehe?
- Gibt es eine Unterhaltspflicht, wenn beide Ehegatten verdienen?
- Welche Rolle spielen Kinder bei der Ermittlung des Unterhalts?
- Wie beeinflussen gemeinsame Ausgaben - zB Kredite oder Wohnkosten - den Unterhalt?
- Was bedeutet es für den Unterhalt, wenn ein Ehegatte auszieht?
- Für wie lange zurück kann Unterhalt gefordert werden?
- Welchen Einfluss hat ein Auslandsbezug auf den Unterhalt?
Dies sind einige der häufig an mich gestellten Fragen. Erfahrungsgemäß sind sie nur in der Theorie mit einfachen mathematischen Formeln zu beantworten. Zutreffend ist, dass die Ehegatten während aufrechter Ehe nach ihren Kräften und wie es der Gestaltung ihrer Ehe entspricht für ihren Unterhalt aufzukommen haben. Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, leistet dadurch seinen Beitrag und kann vom anderen Ehegatten Unterhalt ganz oder zum Teil in Geld verlangen, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Die Rechtsprechung hat hierzu Formeln aufgestellt, der Teufel steckt jedoch im Detail.
Um die Berechtigung und Höhe von Unterhaltsansprüchen im Detail ermitteln zu können, bedarf es vielfältiger Informationen und Kenntnis der Judikatur des OGH. Um in Ihrer Situation die beste Lösung zu finden, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Rechtsprechung zum Thema
25.01.2023
Wohnversorgung in der im Miteigentum stehenden Ehewohnung
Die Ehegatten waren Eigentümer eines Einfamilienhauses, das sie während ihrer Ehe bewohnten. Der Ehemann verließ das Haus im August 2016, zahlte aber weiterhin die Kreditraten für das Haus. Was bedeutet das für den Unterhaltsanspruch der Frau?
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06.09.2022
Auszug des Unterhaltsberechtigten - weiterhin Anrechnung von Naturalunterhalt?
Grundsätzlich ist nach Aufhebung der ehelichen Hausgemeinschaft der gesamte angemessene Unterhalt des Unterhaltsberechtigten in Geld zu leisten (RS0009414). Hat der Unterhaltsberechtigte aber nicht für die Kosten der Wohnversorgung aufzukommen, so bedarf er regelmäßig nicht mehr des gesamten festgesetzten Geldunterhalts, um seinen vollständigen Unterhalt zu decken (RS0047254).
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22.09.2021
Ehegattenunterhalt als Bemessungsgrundlage für Kindesunterhalt
Im Juni 2014 machte sich der Vater selbstständig, wobei er in den Jahren 2015 bis 2018 kein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen erzielte. Seine Ausgaben finanzierte er mit Hilfe finanzieller Zuschüsse seiner Ehefrau, die seinen Naturalunterhalt zur Gänze deckte und deren monatliches Durchschnittsnettoeinkommen inklusive anteiliger Sonderzahlungen im Jahr 2015 14.696 EUR und im Jahr 2016 7.760 EUR betrug.
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06.08.2021
Konkludente Unterhaltsvereinbarung
Die Ehefrau hatte regelmäßig Zugriff auf ein Konto, das vom Ehemann (Beklagten) aufgefüllt wurde.
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02.03.2021
FamilienbonusPlus kein Einkommen des Ehegatten
Die Klägerin begehrte während des laufenden Scheidungsverfahrens für die Jahre 2016 bis 2018 jeweils 7.330,66 EUR an rückständigem Unterhalt.
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21.12.2020
Wohnversorgung - Kürzung um Viertel
Zumindest bei durchschnittlichen Verhältnissen lässt die Rechtsprechung eine Kürzung des Geldunterhaltsanspruchs aus dem Titel der Wohnversorgung lediglich um rund ein Viertel zu. Gebührt dem Unterhaltsberechtigten aufgrund seines Eigeneinkommens ein Ergänzungsunterhalt, so ist dieses Viertel aus dem Eigeneinkommen und dem ungekürzten Ergänzungsunterhalt zu ermitteln.
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28.06.2016
Einstweiliger Unterhalt - Rechtfertigung der 40% Regelung
Die Ehefrau begehrt mit einer einstweiligen Verfügung Unterhalt in der Höhe von 50% des gemeinsamen Einkommens abzüglich des eigenen. Der "Rekreationsbonus" (40% Regelung) stehe dem Ehemann seit seiner Pensionierung nicht mehr zu.
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27.05.2015
Vertragliche Ansprüche in internationaler Ehe
Die Ehe der Parteien - beide sind deutsche Staatsangehörige - ist nach wie vor aufrecht, beim AG Schöneberg (Deutschland) ist seit 2011 ein Scheidungsverfahren anhängig; der Beklagte hat die eheliche Lebensgemeinschaft im Sommer 2011 verlassen. Die Klägerin begehrt Zahlung von 9.865,54, weil der Beklagte als Hälfteeigentümer und Mitkreditnehmer der Liegenschaft in Österreich zur Zahlung „zumindest [der] Hälfte dieser Beträge“ verpflichtet sei.
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28.04.2014
Unterhaltsbemessung - Lebensversicherung und freiwillige Zahlungen
Der Ehemann ist aus der Wohnung ausgezogen, die Ehefrau begehrt Unterhalt. Aus einer abgelaufenen Lebensversicherung erhält der Ehemann 29.745 EUR ausbezahlt. Er wendet ein, die Ansparungen habe seine Mutter getätigt.
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19.06.2006
Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung
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