Strittige Scheidung

Eheschließung & Scheidung

Strittige Scheidung

Sind Sie sich mit Ihrem Ehepartner bzw. mit Ihrer Ehepartnerin über die Scheidung nicht einig – sei es über die Tatsache der Scheidung an sich, oder über die Scheidungsfolgen – kann die Ehe nur aufgrund einer Scheidungsklage aufgelöst werden. In einem solchen Scheidungsverfahren stehen Sie Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin als Kläger bzw Beklagter im Sinn der Zivilprozessordnung gegenüber. Das Gesetz unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten dieser “strittigen” Scheidung. Zum einen handelt es sich um die Scheidung wegen Verschuldens, zum anderen um die sogenannte “Trennungsscheidung” wegen langjähriger Auflösung der häuslichen Gemeinschaft.

Im Verfahren über die Scheidung wegen Verschuldens muss das Gericht prüfen, welchen Ehegatten die Schuld am Scheitern der Ehe trifft. An den Ausspruch des Verschuldens knüpft sich der Unterhaltsanspruch. Das ist in der Regel der eigentliche Grund, warum über das Verschulden an der Ehezerrüttung gestritten wird. Die Aufteilung des Vermögens ist vom Verschulden hingegen grundsätzlich unabhängig. In der Praxis billigen die Gerichte dem “unschuldigen” Teil jedoch regelmäßig das Wahlrecht zu, weiter in der Ehewohnung zu bleiben und eine Ausgleichszahlung zu leisten, oder selbst auszuziehen und sich für die Ablöse zu entscheiden.

Die Trennungsscheidung setzt nicht am Verschulden an, sondern hat die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten (Trennung) seit mindestens drei Jahren zur Voraussetzung. Auch der Ehegatte, der letztlich das Scheitern der Ehe zu verantworten hat, kann daher drei Jahre nach einer Trennung die Scheidung verlangen. Dem beklagten Ehegatten steht es jedoch offen, den Ausspruch zu beantragen, dass der Kläger an der Zerrüttung der Ehe schuld trägt. Das Unterhaltsrecht sieht für diesen Fall eine wesentliche Besserstellung des “schuldlosen” Ehegatten vor: ihm bzw ihr gebührt Unterhalt wie bei aufrechter Ehe und es bleibt auch der volle Witwenpensionsanspruch erhalten. Hat Sie ihr Ehepartner verlassen und die Ehe zerstört, kann es daher sinnvoll sein, nicht sofort auf Scheidung zu klagen!

Der Ablauf einer strittigen Scheidung lässt sich kurz wie folgt zusammenfassen: auf die Scheidungsklage folgt ein erster Gerichtstermin, bei dem das Gericht verpflichtet ist, (kurz) auf eine Versöhnung hinzuwirken und bei dem die Möglichkeit einer Mediation oder einvernehmlichen Scheidung erörtern wird. Gelingt dies nicht, folgen weitere Termine, bei denen beide Ehegatten als Partei aussagen und schließlich auch die Zeugen gehört werden. Es versteht sich von selbst, dass Ihre eigene Parteienaussage für die Entscheidung des Gerichts von besonderem Gewicht ist - das erfordert eine gute Vorbereitung!


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