Schweiz
Auch im Verhältnis zur Schweiz verfügt Dr. Nademleinsky über langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt in allen Bereichen des familienrechtlichen Spektrums: von der Scheidung über Unterhalt und Vermögensteilung bis zu Kindschaftssachen und Adoptionen.
Erst jüngst, anlässlich der 14. German-Anglophone Judicial Conference in Schloss Hünigen, Bern, konnte Dr. Nademleinsky mit Schweizer Richtern über das Österreichisch-Schweizer Familienrecht konferieren. Das besondere Verhältnis zur Schweiz wird auch in den Publikationen von Dr. Nademleinsky zum Internationalen Familienrecht seit 2007 eingehend beleuchtet.
In Familien mit Berührungspunkten zur Schweiz und Österreich stellen sich in der Arbeit von Dr. Nademleinsky häufig folgende Fragen:
- Welche internationalen Regeln gelten im Verhältnis zur Schweiz?
- Wie verhalten sich die Europäischen Regeln zu internationalen Verträgen mit der Schweiz?
- Wie werden die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse und Kosten in Österreich und der Schweiz berücksichtigt?
- Wann unterliegt ein Schweizer Unternehmen der Aufteilung, wann aber nicht?
- Wie verhalten sich die unterschiedlichen Scheidungsrechte von Österreich und der Schweiz zueinander?
- Wo und nach welchem Recht kann eine Adoption mit Berührungspunkten zur Schweiz erfolgen?
Diese Fragen gehen auf praktische Fälle zurück, in denen Dr. Nademleinsky seine Mandanten in den mehr als 15 Jahren seiner praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt erfolgreich vertreten hat.
Wenn viel auf dem Spiel steht und die Herausforderung komplex ist, steht Ihnen Dr. Nademleinsky als spezialisierter Rechtsanwalt für Internationales Familienrecht - und mit hervorragenden Kontakten in die Schweiz, gerne zur Seite (Kontakt).