Scheidungsvergleiche
Eine Scheidung stellt für jeden (Ehe-)Partner eine Zäsur im Leben dar, die mit weitreichenden finanziellen und persönlichen Folgen verbunden ist - umso mehr, wenn Kinder vorhanden sind. Vorausschauende Planung und rechtssichere Gestaltung des Scheidungsvergleichs sind daher unverzichtbar. Seine langjährige Expertise bei der Erstellung von Scheidungsvergleichen hat Dr. Nademleinsky als Autor des 2020 bei Manz erschienenen Werks Einvernehmliche Scheidung (nunmehr bereits in 2. Auflage, 316 Seiten) zusammengetragen.
Typische Fragen rund um den Scheidungsvergleich sind zum Beispiel:
- Was kann ich in einem Scheidungsvergleich regeln?
- Was müssen wir in einem Scheidungsvergleich alles regeln, damit die Ehe geschieden wird?
- Was sind die größten Fehler, die man in einem Scheidungsvergleich machen kann?
- Was passiert, wenn wir uns nicht auf einen Scheidungsvergleich einigen können?
- Welche Rolle spielen die Kinder beim Abschluss eines Scheidungsvergleichs?
- Muss der Scheidungsvergleich vom Gericht überprüft werden?
- Wie sicher ist ein Scheidungsvergleich?
- Mit welchen Kosten ist ein Scheidungsvergleich verbunden?
- Braucht man für einen Scheidungsvergleich einen Rechtsanwalt?
- Kann ein Scheidungsvergleich noch geändert werden?
Mit zwei Jahrzehnten Erfahrung und als ausschließlich im Familienrecht praktizierender Rechtsanwalt steht Ihnen Dr. Nademleinsky zur Beantwortung dieser Fragen gerne zur Verfügung. Allgemeine Aussagen lassen sich nämlich nicht treffen, außer dass generelle Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung ist, in der die Ehegatten die vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüche untereinander regeln und – falls Kinder aus der Ehe vorhanden sind – eine Einigung über den Kindesunterhalt sowie die Obsorge und Kontakte für das Kind (die Kinder) erzielen müssen.
Steht der Entschluss zur einvernehmlichen Scheidung fest, übernimmt Dr. Nademleinsky für Sie die Ausarbeitung einer rechtssicheren Scheidungsvereinbarung und bereitet den Scheidungsantrag vor. Meist kann dann innerhalb kurzer Zeit bei Gericht ein Scheidungstermin vereinbart werden. Alles in allem kann eine einvernehmliche Scheidung damit in wenigen Wochen erledigt sein.
Die Kontaktmöglichkeiten zur Kanzlei von Dr. Nademleinsky finden Sie hier.