Scheidungsvergleiche
Eine Scheidung stellt für jeden (Ehe-)Partner eine Zäsur im Leben dar, die mit weitreichenden finanziellen und persönlichen Folgen verbunden ist - umso mehr, wenn Kinder vorhanden sind. Vorausschauende Planung und rechtssichere Gestaltung des Scheidungsvergleichs sind daher unverzichtbar. Seine langjährige Expertise bei der Erstellung von Scheidungsvergleichen hat Dr. Nademleinsky als Autor des 2020 bei Manz erschienenen Werks Einvernehmliche Scheidung (nunmehr bereits in 2. Auflage) zusammengetragen.
Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung ist eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung, in der die vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüche zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner geregelt werden und – falls Kinder aus der Ehe vorhanden sind – eine Einigung über den Kindesunterhalt sowie die Obsorge für das Kind (die Kinder) erzielt wird. Eine Regelung des Kontaktrechts (früher: “Besuchsrecht”) muss – seit dem KindNamRÄG 2013 – ebenfalls bereits in der Scheidungsvereinbarung enthalten sein.
Steht der Entschluss zur einvernehmlichen Scheidung fest, übernehmen wir die Ausarbeitung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen und bereiten den Scheidungsantrag vor. Meist kann dann innerhalb kurzer Zeit bei Gericht ein Scheidungstermin vereinbart werden, zu dem Sie und Ihr Ehepartner persönlich erscheinen müssen, der aber erfahrungsgemäß nicht länger als eine halbe Stunde dauert und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – meist im Richterzimmer – stattfindet. Alles in allem kann eine einvernehmliche Scheidung damit in wenigen Wochen erledigt sein.