Scheidung über Grenzen
Leben Ehegatten in unterschiedlichen Ländern, lassen sich drei Fragestellungen unterscheiden: welche Gerichte sind zuständig? Welches Recht kommt zur Anwendung? Wird die Entscheidung in anderen Staaten anerkannt?
Die Zuständigkeit der Gerichte ist innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark) einheitlich geregelt. Nach der relevanten EU-Verordnung (sog. "Brüssel IIb-Verordnung") gibt es sieben Zuständigkeitstatbestände. Der Wahl des "richtigen" Gerichts kommt entscheidende Bedeutung zu. Wer den Gerichtsstand bestimmt, kann sowohl praktisch profitieren (keine Anreise, Kenntnis der Gerichtssprache usw) wie auch rechtlich, denn aus der Wahl des Gerichts lässt sich auch ableiten, welches Scheidungsrecht zur Anwendung kommen wird.
Wird in Österreich geklagt, bestimmt sich das anwendbare Scheidungsrecht nach der EU-Verordnung "Rom III". Danach kommt primär das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Eheleute leben. Sonst gilt das Recht des Staates, in dem sie zuletzt gelebt haben, wenn ein Ehegatte noch immer dort lebt und der Weggezogene noch nicht länger als ein Jahr weg ist. Greift auch dies nicht (weil die Eheleute seit mehr als einem Jahr in verschiedenen Staaten leben) gilt das Recht des Staates der gemeinsamen Staatsangehörigkeit. Gibt es eine solche nicht, kommt das Recht des angerufenen Gerichts zur Awendung: österreichisches Recht.
Ausländische Ehescheidungen werden in Österreich grundsätzlich anerkannt, ohne dass es eines eigenen Behördenweges bedarf. Für Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten folgt dies aus der Brüssel IIb-VO, für Entscheidungen aus allen anderen Staaten aus §§ 97ff AußStrG. In Ausnahmefällen ist der ausländischen Entscheidung die Anerkennung zu verweigern. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das rechtliche Gehör eines Ehegatten nicht gewahrt wurde. Bei Zweifeln über die Anerkennungsfähigkeit besteht die Möglichkeit, die Entscheidung formell anerkennen zu lassen.
Bei grenzüberschreitenden Ehescheidungen ist also - mehr noch als bei nationalen Fällen - ein taktisches Vorgehen notwendig. Oft ist auch eine schnelle Entscheidung erforderlich. Als spezialisierte Kanzlei im internationalen Familienrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite.