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Partnerschaften

Für gleichgeschlechtliche Paare ist in Österreich seit dem 1.1.2010 der Abschluss einer eingetragenen Partnerschaft (EP) möglich. Aufgrund einer Entscheidung des VfGH steht seit 1.1.2019 auch verschiedengeschlechtlichen Paaren die EP offen, so wie umgekehrt auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können.

Die eingetragene Partnerschaft kommt der Ehe in ihrer rechtlichen Bedeutung sehr nahe. Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs dürfen eingetragene Partner auch gemeinsam Kinder adoptieren. 

Letzte formelle Unterschiede - etwa im Namensrecht und bei den Förmlichkeiten der Eingehung - sind mittlerweile beseitigt zu werden. Internationale Partnerschaften stellen die Paare aber nach wie vor vor große rechtliche Herausforderungen. 

Selbstverständlich können auch eingetragene Partner einen Partnerschaftsvertrag abschließen. Sollten Sie den Abschluss oder die Lösung einer Eingetragenen Partnerschaft beabsichtigen, berate ich Sie gerne.



Rechtsprechung zum Thema

13.08.2024

Ungarische Lebensgemeinschaft ist keine EP

Die Wirksamkeit einer im Ausland begründeten Partnerschaft ist aufgrund des nach § 27a IPRG anzuwendenden Rechts zu prüfen. Dafür bedarf es aber zunächst einer (ersten) Qualifikation als „eingetragene Partnerschaft“. weiterlesen
05.06.2018

EuGH zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

Art. 21 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, verwehrt, dem Drittstaatsangehörigen ein Recht zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats mit der Begründung zu verweigern, dass das Recht dieses Mitgliedstaats die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht vorsieht. weiterlesen