Partnerschaften
Für gleichgeschlechtliche Paare ist in Österreich seit dem 1.1.2010 der Abschluss einer eingetragenen Partnerschaft (EP) möglich. Aufgrund einer Entscheidung des VfGH steht seit 1.1.2019 auch verschiedengeschlechtlichen Paaren die EP offen, so wie umgekehrt auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können.
Die eingetragene Partnerschaft kommt der Ehe in ihrer rechtlichen Bedeutung sehr nahe. Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs dürfen eingetragene Partner auch gemeinsam Kinder adoptieren.
Letzte formelle Unterschiede - etwa im Namensrecht und bei den Förmlichkeiten der Eingehung - sind mittlerweile beseitigt zu werden. Internationale Partnerschaften stellen die Paare aber nach wie vor vor große rechtliche Herausforderungen.
Selbstverständlich können auch eingetragene Partner einen Partnerschaftsvertrag abschließen. Sollten Sie den Abschluss oder die Lösung einer Eingetragenen Partnerschaft beabsichtigen, berate ich Sie gerne.