Obsorge
Obsorgestreitigkeiten sind ein potenzielles Minenfeld. Verfahren gewinnen schnell eine eigene Dynamik und führen zu endlosen Streitigkeiten, noch dazu wenn sie in die Hand unerfahrener oder taktloser Vertreter gelangen. Das ist zutiefst bedauerlich. Eltern sollten in der Lage sein, ihre Energie auf das Kindeswohl zu richten, vor allem in Zeiten, die für das Kind ohnehin schon schwierig genug sind.
Mit zwanzig Jahren Erfahrung und als ausschließlich im Familienrecht praktizierender Rechtsanwalt steht Ihnen Dr. Nademleinsky zur Seite, um die individuell beste Lösung für Ihr Kind zu verwirklichen.
Typische Fragen aus der Praxis zum Thema Obsorge sind:
- Wie kann ich die (alleinige) Obsorge für mein Kind erlangen?
- Wer hat das Recht, Entscheidungen für das Kind zu treffen?
- Wie unterscheidet sich "Doppelresidenz" von "gemeinsamer Obsorge"?
- Wie erlange ich als Vater die Obsorge für mein Kind?
- Welche Arten der Obsorge gibt es?
- Was beinhaltet die Obsorge?
- Wie beeinflussen Scheidung und Trennung die Obsorge?
- Können Eltern die Obsorge frei vereinbaren?
- Können Kinder entscheiden, bei wem sie leben wollen?
- Was versteht man unter "Kindesentführung"?
- Was muss ich tun, um mit meinen Kindern wegziehen zu können?
Dies sind nur einige der Fragen, die in der täglichen Praxis immer wieder gestellt werden. Richtlinie für ihre Antwort ist stets, dass es auf den individuellen Einzelfall ankommt und eine ganze Palette an Maßnahmen - gerichtlich wie auch außergerichtlich - zur Verfügung steht, um eine für den Einzelfall passende, optimale Lösung zu erreichen. Trotz elterlicher Konflikte haben Kinder das Recht auf Stabilität und eine liebende Familie. Zu diesem Zweck steht Ihnen Dr. Nademleinsky als Vertreter gerne zur Verfügung.
Um mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen, finden Sie hier alle notwenigen Informationen.