Leihmutterschaft
Adoptivkinder sind in Österreich "Mangelware". Paare mit unerfülltem Kinderwunsch weichen daher zunehmend auf eine "Leihmutterschaft" aus, wie sie mittlerweile in vielen Ländern der Welt (USA, Ukraine, Georgien, Griechenland ...) erlaubt ist. In Österreich kann eine Leihmutterschaft nicht wirksam vorgenommen werden, weil als rechtliche Mutter immer die Frau gilt, die das Kind geboren hat.
Allerdings kann ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im internationalen Familienrecht versichern, dass die österreichische Rechtsordnung allen Kindern einen rechtlich geschützten Rahmen gibt. Sollten Sie meine Hilfe benötigen, kann ich Ihnen zusagen - wie schon in vielen Fällen vorher - dass der Anspruch Ihres Kindes auf rechtliche Sicherheit und eine liebende Familie von den Gerichten beachtet wird, gleich wie das Kind gezeugt wurde.
Hier finden Sie einen link zum oft gefragten Thema Karenz in diesem Zusammenhang. Hier einen link zum Thema Familienbeihilfe.
Rechtsprechung zum Thema
06.12.2022
Kommerzielle Leihmutterschaft - zugunsten des Kindes anzuerkennen
Bei der Abwägung widerstreitender Interessen des Kindes auf Achtung seines Privatlebens (Art 8 EMRK) mit dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung kommerzieller Leihmutterschaften wiegt der konkrete Eingriff in die Rechte des Kindes schwerer als das abstrakte Risiko anderer durch kommerzielle Leihmutterschaften.
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16.07.2020
EGMR zur Leihmutterschaft Ukraine - Frankreich
Die Erst- und der ZweitBf. sind französische Staatsbürger und miteinander verheiratet. Bei der DrittBf. handelt es sich um ihre 2012 in der Ukraine von einer Leihmutter geborene biologische Tochter.
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10.04.2019
EGMR zu frz Leihmutterschaft
Der EuGHMR entscheidet in großer Kammer im Fall Mennesson betr eine kalifornische Leihmutterschaft.
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20.03.2019
BGH zur ukrainischen Leihmutterschaft
Die Wunscheltern sind in Deutschland lebende Ehegatten deutscher Staatsangehörigkeit. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts wurde in der Ukraine eine mit dem Sperma des Ehemanns befruchtete Eizelle der Ehefrau der ukrainischen Leihmutter eingesetzt. Diese gebar im Dezember 2015 in Kiew das betroffene Kind.
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22.05.2017
Anerkennung ukrainischer Leihmutterschaft
Den Wunscheltern wurde vom Standesamt in Kiew eine Geburtsurkunde ausgestellt, die sie als rechtliche Eltern des Kindes auswies. Anschließend beantragten sie die Anerkennung ihrer Elternschaft bei einem deutschen Gericht.
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10.12.2014
Urteil des dt BGH zu Leihmutterschaft in Kalifornien
Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist.
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11.10.2012
VfGH zu Leihmutterschaft in Ukraine
Die Kinder wurden im Juni 2010 n der Ukraine geboren. In den vom Standesamt K. ausgestellten Geburtsurkunden ist als Mutter der Kinder die Wunschmutter (Frau T. L.) und der Wunschvater (Herr P. L.) - beide österreichische Staatsbürger - eingetragen.
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14.12.2011
VfGH zu Leihmutterschaft in den USA
Die Kinder Parteien (durch Geburt Staatsangehörige der USA) wurden am 19. August 2006 bzw. am 10. April 2009 im US-Bundesstaat Georgia von einer "Leihmutter" geboren, der jeweils ein aus dem Samen des Ehegatten der Wunschmutter (eines italienischen Staatsangehörigen) und einer Eizelle der Wunschmutter (einer österreichischen Staatsangehörigen) in vitro hergestellter Embryo eingesetzt worden war. Der Wunschmutter ist nach Entfernung der Gebärmutter die Geburt eines Kindes nicht mehr möglich.
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