Leihmutterschaft

Internationale Familien & nationale Probleme

Leihmutterschaft

Adoptivkinder sind in Österreich "Mangelware". Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erwägen daher zunehmend, auf eine "Leihmutterschaft" auszuweichen, wie sie mittlerweile in vielen Ländern der Welt (USA, Ukraine, Georgien, Griechenland ...) erlaubt ist. In Österreich kann eine Leihmutterschaft nicht wirksam vorgenommen werden, weil als rechtliche Mutter immer die Frau gilt, die das Kind geboren hat.

Oft kontaktieren mich Paare mit Fragen zur Leihmutterschaft im Ausland. Im November 2019 hat - über meinen Antrag für ein Paar aus Tirol - ein Tiroler Bezirksgericht (erstmalig für Österreich) entschieden, dass die Entscheidung des ukrainischen Standesbeamten, mit der die Wunscheltern als rechtliche Eltern des Kindes eingetragen wurden, in Österreich anzuerkennen ist. Siehe bei "news". Damit wird für Österreich ausgesprochen, dass die Wunscheltern die rechtlichen Eltern sind. Mittlerweile sind dem viele andere Bezirksgerichte gefolgt.

Rechtsberatung in der Ukraine bietet zB RA Olga Danchenko an https://www.surro-lawyer.com), für Griechenland siehe http://www.nomos.gr/en .

Hier ein link zum oft gefragten Thema Karenz.



Rechtsprechung zum Thema

06.12.2022

Kommerzielle Leihmutterschaft - zugunsten des Kindes anzuerkennen

Bei der Abwägung widerstreitender Interessen des Kindes auf Achtung seines Privatlebens (Art 8 EMRK) mit dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung kommerzieller Leihmutterschaften wiegt der konkrete Eingriff in die Rechte des Kindes schwerer als das abstrakte Risiko anderer durch kommerzielle Leihmutterschaften. weiterlesen
16.07.2020

EGMR zur Leihmutterschaft Ukraine - Frankreich

Die Erst- und der ZweitBf. sind französische Staatsbürger und miteinander verheiratet. Bei der DrittBf. handelt es sich um ihre 2012 in der Ukraine von einer Leihmutter geborene biologische Tochter. weiterlesen
10.04.2019

EGMR zu frz Leihmutterschaft

Der EuGHMR entscheidet in großer Kammer im Fall Mennesson betr eine kalifornische Leihmutterschaft. weiterlesen
20.03.2019

BGH zur ukrainischen Leihmutterschaft

Die Wunscheltern sind in Deutschland lebende Ehegatten deutscher Staatsangehörigkeit. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts wurde in der Ukraine eine mit dem Sperma des Ehemanns befruchtete Eizelle der Ehefrau der ukrainischen Leihmutter eingesetzt. Diese gebar im Dezember 2015 in Kiew das betroffene Kind. weiterlesen
22.05.2017

Anerkennung ukrainischer Leihmutterschaft

Den Wunscheltern wurde vom Standesamt in Kiew eine Geburtsurkunde ausgestellt, die sie als rechtliche Eltern des Kindes auswies. Anschließend beantragten sie die Anerkennung ihrer Elternschaft bei einem deutschen Gericht. weiterlesen
10.12.2014

Urteil des dt BGH zu Leihmutterschaft in Kalifornien

Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist. weiterlesen
11.10.2012

VfGH zu Leihmutterschaft in Ukraine

Die Kinder wurden im Juni 2010 n der Ukraine geboren. In den vom Standesamt K. ausgestellten Geburtsurkunden ist als Mutter der Kinder die Wunschmutter (Frau T. L.) und der Wunschvater (Herr P. L.) - beide österreichische Staatsbürger - eingetragen. weiterlesen
14.12.2011

VfGH zu Leihmutterschaft in den USA

Die Kinder Parteien (durch Geburt Staatsangehörige der USA) wurden am 19. August 2006 bzw. am 10. April 2009 im US-Bundesstaat Georgia von einer "Leihmutter" geboren, der jeweils ein aus dem Samen des Ehegatten der Wunschmutter (eines italienischen Staatsangehörigen) und einer Eizelle der Wunschmutter (einer österreichischen Staatsangehörigen) in vitro hergestellter Embryo eingesetzt worden war. Der Wunschmutter ist nach Entfernung der Gebärmutter die Geburt eines Kindes nicht mehr möglich. weiterlesen
< zurück