Leihmutterschaft
Adoptivkinder sind in Österreich "Mangelware". Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erwägen daher zunehmend, auf eine "Leihmutterschaft" auszuweichen, wie sie mittlerweile in vielen Ländern der Welt (USA, Ukraine, Georgien, Griechenland ...) erlaubt ist. In Österreich kann eine Leihmutterschaft nicht wirksam vorgenommen werden, weil als rechtliche Mutter immer die Frau gilt, die das Kind geboren hat.Oft kontaktieren mich Paare mit Fragen zur Leihmutterschaft im Ausland. Im November 2019 hat - über meinen Antrag für ein Paar aus Tirol - ein Tiroler Bezirksgericht (erstmalig für Österreich) entschieden, dass die Entscheidung des ukrainischen Standesbeamten, mit der die Wunscheltern als rechtliche Eltern des Kindes eingetragen wurden, in Österreich anzuerkennen ist. Siehe bei "news". Damit wird für Österreich ausgesprochen, dass die Wunscheltern die rechtlichen Eltern sind. Mittlerweile sind dem viele andere Bezirksgerichte gefolgt.
Rechtsberatung in der Ukraine bietet zB RA Olga Danchenko an https://www.surro-lawyer.com), für Griechenland siehe http://www.nomos.gr/en .
Hier ein link zum oft gefragten Thema Karenz.
Rechtsprechung zum Thema
06.12.2022
Kommerzielle Leihmutterschaft - zugunsten des Kindes anzuerkennen
Bei der Abwägung widerstreitender Interessen des Kindes auf Achtung seines Privatlebens (Art 8 EMRK) mit dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung kommerzieller Leihmutterschaften wiegt der konkrete Eingriff in die Rechte des Kindes schwerer als das abstrakte Risiko anderer durch kommerzielle Leihmutterschaften. weiterlesen16.07.2020
EGMR zur Leihmutterschaft Ukraine - Frankreich
Die Erst- und der ZweitBf. sind französische Staatsbürger und miteinander verheiratet. Bei der DrittBf. handelt es sich um ihre 2012 in der Ukraine von einer Leihmutter geborene biologische Tochter. weiterlesen10.04.2019
EGMR zu frz Leihmutterschaft
Der EuGHMR entscheidet in großer Kammer im Fall Mennesson betr eine kalifornische Leihmutterschaft. weiterlesen20.03.2019
BGH zur ukrainischen Leihmutterschaft
Die Wunscheltern sind in Deutschland lebende Ehegatten deutscher Staatsangehörigkeit. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts wurde in der Ukraine eine mit dem Sperma des Ehemanns befruchtete Eizelle der Ehefrau der ukrainischen Leihmutter eingesetzt. Diese gebar im Dezember 2015 in Kiew das betroffene Kind. weiterlesen22.05.2017
Anerkennung ukrainischer Leihmutterschaft
Den Wunscheltern wurde vom Standesamt in Kiew eine Geburtsurkunde ausgestellt, die sie als rechtliche Eltern des Kindes auswies. Anschließend beantragten sie die Anerkennung ihrer Elternschaft bei einem deutschen Gericht. weiterlesen10.12.2014
Urteil des dt BGH zu Leihmutterschaft in Kalifornien
Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist. weiterlesen11.10.2012
VfGH zu Leihmutterschaft in Ukraine
Die Kinder wurden im Juni 2010 n der Ukraine geboren. In den vom Standesamt K. ausgestellten Geburtsurkunden ist als Mutter der Kinder die Wunschmutter (Frau T. L.) und der Wunschvater (Herr P. L.) - beide österreichische Staatsbürger - eingetragen. weiterlesen14.12.2011