Lebensgemeinschaften
Beim Ende einer Lebensgemeinschaft gibt es oft ein böses Erwachen: für die Regelung der persönlichen Angelegenheiten und Finanzen ist nicht das Familiengericht zuständig, vielmehr müssen Streitigkeiten wie unter "Fremden" ausgetragen werden.
Praktische Fragen bei der Auflösung von Lebensgemeinschaften sind daher oft:
- Wer behält die Wohnung und wer muss ausziehen?
- Wir haben ein Haus auf geschenktem Grund gebaut: wer hat welche Rechte?
- Wem gehören welche Sachen des Hausrats?
- Was sagt das Gesetz, wer die Haustiere bekommt?
- Was passiert mit gemeinsamen Krediten?
Mit zwanzig Jahren Erfahrung und als ausschließlich im Familienrecht praktizierender Rechtsanwalt empfiehlt Dr. Nademleinsky in erster Linie den Abschluss eines Partnerschaftsvertrags, um diese Fragen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Gerne steht Ihnen RA Dr. Nademleinsky mit seiner Expertise bei der Verfassung eines solchen Vertrags zur Seite.
Haben Sie noch keine oder keine ausreichende Regelung gefunden, unterstützt Sie Dr. Nademleinsky bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung zur bestmöglichen Lösung.
Wenn Sie die Kanzlei von Dr. Nademleinsky kontaktieren möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen.