Internationale Adoption
Die Klärung der Abstammung kann Hauptfrage sein (etwa im Vaterschaftsfeststellungsverfahren oder anlässlich der Eintragung eines Kindes im Personenstandsregister) oder Vorfrage, bspw für einen erbrechtlichen Anspruch, oder im Kontaktrechtsverfahren. Hat eine Behörde im Ausland darüber entschieden, stellt sich die Frage nach der Anerkennung einer solchen Entscheidung.
Durch die Adoption soll ein dauerhaftes Eltern-Kind-Verhältnis begründetwerden. Für internationale Adoptionen sind die Voraussetzungen des Haager Adoptionsübereinkommens zu beachten (insb das sog "matching").
Rechtsprechung zum Thema
16.07.2020
EGMR zur Leihmutterschaft Ukraine - Frankreich
Die Erst- und der ZweitBf. sind französische Staatsbürger und miteinander verheiratet. Bei der DrittBf. handelt es sich um ihre 2012 in der Ukraine von einer Leihmutter geborene biologische Tochter. weiterlesen10.04.2019
EGMR zu frz Leihmutterschaft
Der EuGHMR entscheidet in großer Kammer im Fall Mennesson betr eine kalifornische Leihmutterschaft. weiterlesen20.03.2019
BGH zur ukrainischen Leihmutterschaft
Die Wunscheltern sind in Deutschland lebende Ehegatten deutscher Staatsangehörigkeit. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts wurde in der Ukraine eine mit dem Sperma des Ehemanns befruchtete Eizelle der Ehefrau der ukrainischen Leihmutter eingesetzt. Diese gebar im Dezember 2015 in Kiew das betroffene Kind. weiterlesen22.05.2017
Anerkennung ukrainischer Leihmutterschaft
Den Wunscheltern wurde vom Standesamt in Kiew eine Geburtsurkunde ausgestellt, die sie als rechtliche Eltern des Kindes auswies. Anschließend beantragten sie die Anerkennung ihrer Elternschaft bei einem deutschen Gericht. weiterlesen10.12.2014
Urteil des dt BGH zu Leihmutterschaft in Kalifornien
Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist. weiterlesen11.10.2012
VfGH zu Leihmutterschaft in Ukraine
Die Kinder wurden im Juni 2010 n der Ukraine geboren. In den vom Standesamt K. ausgestellten Geburtsurkunden ist als Mutter der Kinder die Wunschmutter (Frau T. L.) und der Wunschvater (Herr P. L.) - beide österreichische Staatsbürger - eingetragen. weiterlesen14.12.2011