Finanzielle Beiträge
Die eheliche Lebensgemeinschaft umfasst nicht nur eine immaterielle Komponente - Liebe und Treue, Beistand, Haushaltsführung, Kindererziehung, Mithilfe im Unternehmen usw - sondern auch eine materielle Komponente in Form des gemeinsamen Wirtschaftens und der finanziellen Unterstützung. Alles zusammen genommen sollen die wechselseitigen Beiträge der Ehegatten zum Gelingen ihrer Ehe fair sein. Allerdings: was "fair" ist, liegt im Auge des Betrachters und kann sich über viele Jahre einer Ehe auch verändern. Der Streit um Geld und Karriere kann dann sowohl die Ursache einer Ehekrise sein, wie auch deren Folge.
Mit zwanzig Jahren Erfahrung und als ausschließlich im Familienrecht praktizierender Rechtsanwalt vertritt Sie Dr. Nademleinsky bei finanziellen Streitigkeiten in der Ehe.
Häufige Fragen rund um die Finanzen während der Ehe sind:
- Gibt es eine Pflicht, zum Lebensunterhalt beizutragen?
- Wir verdienen beide, gibt es dann noch eine Unterhaltspflicht?
- Muss ich in der Ehe erhaltene Schenkungen und Erbschaften teilen?
- Zählt die Haushaltsführung als finanzieller Beitrag?
- Wer darf in der Ehe über die Ersparnisse entscheiden?
- Muss ich für die Schulden meines Partners haften?
- Welche Rolle spielen Kinder bei der Aufteilung der finanziellen Lasten in der Ehe?
- Wie beeinflussen gemeinsame Ausgaben - zB Kredite oder Wohnkosten - den Unterhalt?
- Ändert der Auszug etwas am Unterhalt?
- Welche Rolle spielt es, in welchem Land wir leben?
Erfahrungsgemäß sind diese Fragen nur in der Theorie mit einfachen Formeln zu beantworten. Um die finanziellen Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach beurteilen zu können, bedarf es vielfältiger Informationen und up-to-date Kenntnis der Judikatur des OGH.
Um mit Dr. Nademleinsky Kontakt aufzunehmen, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten zur Kanzlei.