FAQ
Statistisch betrachtet hat jeder in Östereich lebende Mensch 1,5-mal im Leben mit dem Gericht zu tun. Es ist daher ganz natürlich, dass sich im Zuge familienrechtlicher Auseinandersetzungen einige praktische Fragen rund um die Konsultation eines Rechtsanwalts und den Gang zu Gericht stellen.
Häufige Fragen praktischer Natur bei familienrechtlichen Streitigkeiten sind nach der Erfahrung von Dr. Nademleinsky folgende:
- Was ist der Dress-code bei Gericht?
Wenn Sie zu einem österreichischen Familiengericht geladen sind, sollten Sie bei der Wahl Ihrer Bekleidung ganz einfach drei Punkte bedenken: die Wertschätzung gegenüber der Richterin oder dem Richter, die Sie mit Ihrer Bekleidung zum Ausdruck bringen möchten; dass Sie sich wohlfühlen sollen; und dass Ihre Bekleidung zu Ihrem persönlichen Stil passt. Ein authentisches Auftreten vermittelt Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft.
- Gibt es eine Sicherheitskontrolle beim Gerichtseingang und was muss oder kann ich mitnehmen?
Ja, schon seit vielen Jahren gibt es bei allen Gerichten Sicherheitskontrollen (ähnlich wie beim Flughafen). Sie sollten daher rund 10 Minuten für den Weg durch die Sicherheitsschleusen einplanen. Das Mitbringen von Flüssigkeiten wird je nach den Umständen im Einzelfall erlaubt. Um Zutritt zum Gerichtsgebäude zu erlangen, sollten Sie am besten auch eine Ladung zum Termin und einen Ausweis mitnehmen.
- Was erwartet mich im Gerichtssaal? Welche Etikette gibt es?
Vor einem österreichischen Familiengericht gibt es eine eigene Etikette zu wahren, wenngleich diese weitaus weniger förmlich ist, als wir dies aus amerikanischen Filmen kennen. Anrede des Richters oder der Richterin, Sitzordnung, teilnehmende Personen, Ablauf der Verhandlung, Fragerechte und Antwortpflichten folgen bestimmten - geschriebenen oder ungeschriebenen - Regeln, die Dr. Nademleinsky mit seinen Mandanten im Vorfeld bespricht und plant.
- Wer führt bei Gericht das Wort?
Auch wenn es nicht für jeden Verfahrensabschnitt eigene Vorgaben gibt, so gibt es doch eine klare Empfehlung: Sofern Sie nicht vom Richter / von der Richterin unmittelbar selbst angesprochen werden, sollten Sie die Beantwortung von Fragen - oder die Nichtbeantwortung! - Ihrem Rechtsanwalt überlassen. Dafür haben Sie ihn schließlich engagiert! Je nach Situation wird sich Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen zur Beantwortung einer Frage besprechen.
- Kann ich für meine Anhörung Unterlagen mitnehmen?
Wichtige Ereignisse liegen oft lange zurück, bestimmte Fakten sind mitunter sehr detailliert: verständlicherweise will man bei seiner Aussage keine Fehler machen. Gleichwohl ist es ein delikater Balanceakt, sich bei seiner Aussage auf mitgebrachte Unterlagen zu stützen, oder frei zu reden. Keinesfalls sollte es passieren, dass man vom Gericht ermahnt wird, weil man von einem Blatt abliest!
- Was wäre, wenn ich auf die Toilette müsste?
Am Familiengericht sind wir Menschen und nichts Menschliches ist uns fremd! Sie können natürlich jederzeit auf die Toilette gehen und erforderlichenfalls wird dafür auch Ihre Vernehmung unterbrochen.
- Wie lange dauert ein Gerichtstermin?
Wie lange ein Gerichtstermin dauert, legt das Gericht standardmäßig in der Ladung zum Termin fest. Erfahrungsgemäß wird die geplante Dauer recht gut eingehalten, Überschreitungen von bis zu einer Stunde sind aber nicht ausgeschlossen.
- Wann werde ich vom Gericht über Termine verständigt?
Die Mühlen der österreichischen Justiz mahlen gründlich, aber langsam: Gerichtstermine finden meisten im Abstand von zwei bis drei Monaten statt und sind daher in der Regel viele Wochen im vorhinein bekannt. Die Verständigung erfolgt üblicherweise durch die Rechtsanwälte.
- Gibt es eine Aufzeichnung oder ein Protokoll des Gerichtstermins?
Die Gerichtsverhandlung wird nicht auf Video aufgenommen, aber von der Richterin/dem Richter protokolliert, das heißt auf einem Diktiergerät aufgenommen. Eine Aufnahme "Wort für Wort" erfolgt nur dort, wo es auch wirklich auf jedes Wort ankommt. Die schriftliche Übertragung des Tonbandprotokolls wird einige Tage, manchmal auch erst ein paar Wochen nach der Verhandlung an die Rechtsanwälte verschickt.
- Darf ich die Verhandlung auf meinem Handy aufnehmen?
NEIN! Unter gar keinen Umständen. Heimliche Tonbandaufnahmen sind ohnehin schon problematisch, bei Gericht sind sie ausdrücklich verboten.
- Wie komme ich zu einem Dolmetscher?
Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, wird entweder das Gericht auf Antrag einen Dolmetscher (aus der Liste der beeidigten Dolmetscher) beiziehen, oder Sie nehmen Ihren "eigenen" Dolmetscher mit. Die Kosten für den Dolmetscher teilen in der Regel das Schicksal der Verfahrenskosten, die Details hängen daher vom jeweiligen Verfahren ab.
... to be continued...