Europäische Union
Als profunder Kenner des europäischen Familienrechts hat Dr. Nademleinsky in den mehr als 15 Jahren seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt mit allen Ländern der Europäischen Union zu tun gehabt.
Das feine Geflecht der europäischen Regeln seziert Dr. Nademleinsky seit 2007 in den führenden Kommentaren, vor Richtern und Anwälten hält er regelmäßig Vorträge zu aktuellen Themen des Europäischen Familienrechts und den ÖRAK vertritt Dr. Nademleinsky im Family Law Committee des CCBE.
Leben Familien in unterschiedlichen Ländern der EU, lassen sich mehrere Fragestellungen unterscheiden:
- Ist die Zuständigkeit der Gerichte innerhalb der EU einheitlich geregelt?
- Welche Gerichte innerhalb der EU sind zuständig?
- Welche praktischen Probleme gibt es bei Verfahren innerhalb der EU?
- Welches Scheidungsrecht kommt innerhalb der EU zur Anwendung?
- Werden Entscheidung eines Mitgliedstaats der EU in anderen Mitgliedstaaten anerkannt?
- Was passiert im Fall paralleler Verfahren innerhalb der EU?
- Welche Regeln sind in der EU schon vereinheitlicht - und welche noch nicht?
Wie diese Fragen bereits vermuten lassen, ist bei grenzüberschreitenden Familienrechtsfällen innerhalb der EU - mehr noch als bei nationalen Fällen - ein taktisches Vorgehen notwendig. Oft ist auch eine schnelle Entscheidung erforderlich. Wenn viel auf dem Spiel steht und die Herausforderung komplex ist, steht Ihnen Dr. Nademleinsky als spezialisierter Rechtsanwalt für Internationales Familienrecht gerne zur Seite (Kontakt).