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Ehegüterrecht

Ist die Ehe in der Krise, aber noch nicht geschieden, können vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen den Ehegatten ausbrechen. Fragen, die in diesem Zusammenhang öfter gestellt werden, lauten typischerweise:

Generell lässt sich zu diesen Fragen nur sagen, dass derartige Streitigkeiten nicht im Aufteilungsverfahren abgewickelt werden können (das geht unter österreichischem Recht erst nach der Scheidung), sondern im Streitverfahren zu behandeln sind. Die Aufhebung eines Miteigentums kann grundsätzlich durch eine Teilungsklage erwirkt werden, die allerdings nicht zur "Unzeit" kommen darf. Laufende Zinszahlungen für einen gemeinsamen Kredit können vom anderen Ehegatten grundsätzlich anteilig zurückverlangt werden, bestehende Besitzverhältnisse können mittels Besitzstörungsklage abgesichert werden. Im Einzelfall ist anwaltlicher Rat dringendst zu empfehlen, um vor erheblichen finanziellen Nachteilen geschützt zu sein.

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