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Ehegattenunterhalt

Dies sind einige der häufig gestellten Fragen. Erfahrungsgemäß sind sie nur in der Theorie mit einfachen mathematischen Formeln zu beantworten. Zutreffend ist, dass die Ehegatten während aufrechter Ehe nach ihren Kräften und wie es der Gestaltung ihrer Ehe entspricht für ihren Unterhalt aufzukommen haben. Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, leistet dadurch seinen Beitrag und kann vom anderen Ehegatten Unterhalt ganz oder zum Teil in Geld verlangen, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Die Rechtsprechung hat hierzu Formeln aufgestellt, der Teufel steckt jedoch im Detail.

Um die Berechtigung und Höhe von Unterhaltsansprüchen im Detail ermitteln zu können, bedarf es vielfältiger Informationen und Kenntnis der Judikatur des OGH.

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