Detektivkosten
Die Überführung eines untreuen Ehepartners ist mitunter nur durch die Beiziehung eines Detektivs möglich. Dafür können erhebliche Kosten anfallen. Diese Kosten können als Schadenersatzforderung geltend gemacht werden.In praktischer Hinsicht können die Detektivkosten auf zwei Weisen geltend gemacht werden:
- als sogenannte "vorprozessuale Kosten" können sie im Wege des Kostenersatzes verzeichnet werden. Dies erfolgt am Ende des Scheidungsverfahrens in der Kostennote, die der Anwalt legt. Die Rechnung des Detektivs ist beizulegen. Oder
- sie können „unabhängig“ von einem (allenfalls auch gleichzeitig geführten) Ehescheidungsprozess eingeklagt werden, weil ein Ehegatte, dessen Ehe durch ehewidrige Beziehungen seines Partners zu einer dritten Person gestört wird, ganz allgemein und unabhängig davon, ob er gerichtliche Schritte unternehmen will, ein besonderes Interesse daran hat, sich Klarheit über den Sachverhalt zu verschaffen.
Nicht nur der schuldige Ehegatte, sondern auch der sogenannte "Ehestörer" kann nach der Rechtsprechung für die Detektivkosten haften.
Die Überwachung des untreuen Ehegatten und damit die Möglichkeit, Ersatz für die Detektivkosten zu erlangen, hat aber auch Grenzen. Die Details können wir besprechen.
Rechtsprechung zum Thema
27.01.2021
Kein Detektivkostenersatz bei überflüssiger Überwachung
Die Klägerin wollte mit ihrem ersten Observierungsauftrag überprüfen, ob ihr Ehegatte am Abend des 21. 6. 2019 seine außereheliche Beziehung zur Beklagten beenden wird. Tatsächlich war die Ehe aber schon zum Zeitpunkt, als die Klägerin den ersten Observierungsauftrag erteilte, aus objektiver Sicht unheilbar zerrüttet. weiterlesen26.04.2016
Detektivkosten - Einklagung nach Kostenverzeichnung
Die Detektivkosten wurden im Scheidungsverfahren nicht zugesprochen, weil die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden wurde. Dann klagte die Frau die Kosten ein. weiterlesen17.02.2016
Internationale Detektivkosten
Die Klägerin begehrt die Erlassung eines europäischen Zahlungsbefehls gegen den in Deutschland wohnhaften Beklagten wegen 30.504,37 EUR an Honorar einer Detektei. weiterlesen11.08.2015
Detektivkosten - Ersatzpflicht der Liebhaberin
Die geschiedene Ehefrau klagt die Liebhaberin des Mannes auf Ersatz der Detektivkosten (knapp 8.000 Euro). Diese wendete ein, die Ehe sei schon zerrüttet gewesen, als die Affäre begann. weiterlesen20.03.2013