Detektivkosten

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Detektivkosten

Die Überführung eines untreuen Ehepartners ist mitunter nur durch die Beiziehung eines Detektivs möglich. Dafür können erhebliche Kosten anfallen. Diese Kosten können als Schadenersatzforderung geltend gemacht werden.

In praktischer Hinsicht können die Detektivkosten auf zwei Weisen geltend gemacht werden:

Nicht nur der schuldige Ehegatte, sondern auch der sogenannte "Ehestörer" kann nach der Rechtsprechung für die Detektivkosten haften.

Die Überwachung des untreuen Ehegatten und damit die Möglichkeit, Ersatz für die Detektivkosten zu erlangen, hat aber auch Grenzen. Die Details können wir besprechen. 

Rechtsprechung zum Thema

27.01.2021

Kein Detektivkostenersatz bei überflüssiger Überwachung

Die Klägerin wollte mit ihrem ersten Observierungsauftrag überprüfen, ob ihr Ehegatte am Abend des 21. 6. 2019 seine außereheliche Beziehung zur Beklagten beenden wird. Tatsächlich war die Ehe aber schon zum Zeitpunkt, als die Klägerin den ersten Observierungsauftrag erteilte, aus objektiver Sicht unheilbar zerrüttet. weiterlesen
26.04.2016

Detektivkosten - Einklagung nach Kostenverzeichnung

Die Detektivkosten wurden im Scheidungsverfahren nicht zugesprochen, weil die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden wurde. Dann klagte die Frau die Kosten ein. weiterlesen
17.02.2016

Internationale Detektivkosten

Die Klägerin begehrt die Erlassung eines europäischen Zahlungsbefehls gegen den in Deutschland wohnhaften Beklagten wegen 30.504,37 EUR an Honorar einer Detektei. weiterlesen
11.08.2015

Detektivkosten - Ersatzpflicht der Liebhaberin

Die geschiedene Ehefrau klagt die Liebhaberin des Mannes auf Ersatz der Detektivkosten (knapp 8.000 Euro). Diese wendete ein, die Ehe sei schon zerrüttet gewesen, als die Affäre begann. weiterlesen
20.03.2013

Detektivkosten - Liebhaber wusste nichts von der Ehe

Der betrogene Ehemann begehrte vom Ehestörer den Ersatz von Detektivkosten. Dieser wendete ein, von der Ehe nichts gewusst zu haben… weiterlesen
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