Aufteilungsrecht
Während bei der einvernehmlichen Scheidung dem Gericht eine Vereinbarung über die vermögensrechtlichen Folgen vorgelegt werden muss, ändert das Scheidungsurteil nach einer strittigen Scheidung zunächst nicht die Vermögensverhältnisse, wie sie während der Ehe bestanden: jeder Ehegatte ist grundsätzlich weiterhin selber Eigentümer seiner Sachen und haftet selbst (und allein) für seine Schulden (sofern nicht ausdrücklich, etwa gegenüber der Bank, eine gemeinsame Haftung eingegangen wurde).
Innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung kann jedoch von jedem Ehegatten ein Antrag auf Aufteilung des ehelichen Vermögens und der ehelichen Ersparnisse gestellt werden. Im folgenden Aufteilungsverfahren erfolgt (grundsätzlich) unabhängig von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen eine Aufteilung und Neuzuweisung der Ersparnisse, die beide Ehegatten während der Ehe erworben haben, sowie des ehelichen Gebrauchsvermögens samt Hausrats. Insbesondere wird auch über die Rechte an der Ehewohnung entschieden.
Die weitreichenden vermögensrechtlichen Konsequenzen des Aufteilungsverfahrens erfordern jedenfalls qualifizierten anwaltlichen Rat.
Zum Aufteilungsrecht habe ich im Jahr 2023 ein Buch im renommierten Verlag LexisNexis veröffentlicht, bereits seit vielen Jahren kommentiere ich die Regeln über die nacheheliche Vermögensteilung (§ 81ff EheG) im ABGB Kommentar von Schwimann/Neumayr, TaKom, sowie die verfahrensrechtliche Seite in Gitschthaler/Höllwerth, AußStrG. Beide Kommentare werden von Richtern des Obersten Gerichtshofs herausgegeben und wird meine Kommentierung regelmäßig vom Obersten Gerichtshof zitiert.
Für eine Beratung über und Durchsetzung von aufteilungsrechtlichen Ansprüchen stehe ich Ihnen nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.
Rechtsprechung zum Thema
16.11.2023
Welcher Ausgleich gebührt für die Überlassung der Wohnung während des Verfahrens?
Ein genereller Ausgleich für einen „Wohnvorteil“ (in Höhe des fiktiven Mietzinses) wird in der Rechtsprechung abgelehnt.
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23.10.2023
Die Gattin kauft sich in der Steuerkanzlei ein: hat der Mann einen Anspruch?
Erwirbt ein Ehegatte Anteile an einem Unternehmen, so unterliegten die Anteile zwar nicht der Aufteilung. Wurde der Erwerb aber kreditfinanziert, stellen die Kreditrückzahlungen eine aufzuteilende Ersparnis dar. Dem stehen wiederum die "Vorteile" der besseren Einkommenssituation durch den Einstieg in das Unternehmen gegenüber.
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27.01.2023
Die Katze in der Aufteilung
Die Zuweisung eines der nachehelichen Aufteilung unterliegenden (Haus-)Tiers an einen der Ehegatten hat nach Billigkeit zu erfolgen. Dabei kommt es mangels erkennbarer Vermögensinteressen maßgebend darauf an, welcher Gatte die stärkere emotionale Beziehung zum Tier hat. Davon wäre nur abzuweichen, wenn eine solche Zuweisung mit tierschutzrechtlichen Bestimmungen unvereinbar wäre.
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23.03.2022
Die Finca in der Aufteilung
Die spanische Gesellschaft (die drei Häuser auf Mallorca erwarb) und auch die vom Mann direkt finanzierte (nicht in Österreich errichtete) Stiftung und die englische Gesellschaft stehen unter „maßgeblichem Einfluss“ des Mannes.
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21.04.2021
Schuldentilgung nach Scheidung
Beide Vorinstanzen zogen vom aktuellen Wert der Liegenschaft den aktuellen Schuldenstand ab. Die Tatsache, dass der Mann seit Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft aus danach erwirtschafteten Geldmitteln die Rückzahlungsraten beim Bauspardarlehen alleine getragen hatte, berücksichtigte das Rekursgericht - zu Unrecht - nicht.
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02.09.2020
Sicherheitsleistung für Prozesskosten
Der Antragsteller gab seine aktuelle Adresse in Washington DC bekannt und sprach sich gegen die Leistung einer aktorischen Kaution mit der Begründung aus, § 57 ZPO sei im Außerstreitverfahren nicht anzuwenden.
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01.03.2018
EuGH C 558/16 (Mahnkopf)
Zugewinnausgleich nach Tod eines Ehegatten
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27.09.2017
Dem Unternehmen gewidmete Liegenschaften
Der (geschiedene) Ehemann, ein Baumeister, betrieb im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein aufrechtes Unternehmen, dem Liegenschaften gehörten. Einige Jahre später hat er das Unternehmen aus gesundheitlichen Gründen geschlossen. Sind die Liegenschaften in die Aufteilung einzubeziehen?
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30.08.2017
Schattenwert einer Genossenschaftswohnung
Der geschiedene Mann lebt seit seinem Auszug aus während der Ehe von der Frau angemieteten geförderten Genossenschaftswohnung in einer eigenen Wohneinheit im Haus seiner Eltern. Er strebt eine Ausgleichszahlung von 54.550 EUR für den Vorteil, der der Frau aus der günstigen Miete der geförderten Wohnung zufließt, an.
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30.08.2017
Ausgleichszahlung für Überlassung der Mietwohnung
Der Mann lebt seit seinem Auszug im Jahr 2006 aus der im Jahr 1994 während der Ehe von der Frau angemieteten geförderten Genossenschaftswohnung in einer eigenen Wohneinheit im Haus seiner Eltern. Das Erstgericht ordnete an, dass – wie vom Antragsteller auch begehrt – die Ehewohnung der Antragsgegnerin verbleiben solle, wies dem Antragsteller eine Nähmaschine und ein Ölbild (im Wert von insgesamt 105 EUR) zu und erlegte der Antragsgegnerin eine Ausgleichszahlung von 6.695 EUR, zahlbar in dreizehn monatlichen Raten, auf.
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28.06.2017
Hausbau im Aufteilungsstreit
Die mittlerweile geschiedenen Ehegatten sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Einfamilienhaus, das ihnen während aufrechter Ehe als Ehewohnung diente. Die Liegenschaft wurde von den Parteien je zur Hälfte angekauft, wobei der Vater des Mannes den Kaufpreis von 350.000 S zur Verfügung stellte. Dabei handelte es sich um eine Schenkung an beide Teile. Noch vor der Hochzeit wurde der Keller im Rohbau großteils fertiggestellt.
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19.10.2016
Keine Aufrechnung im Aufteilungsverfahren
Der Mann begehrt wegen werterhöhender Investitionen in eine Liegenschaft der Frau eine Ausgleichszahlung. Die Frau wendet gegen das Begehren Forderungen „aufrechnungsweise“ ein, die ihr aufgrund rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen zustünden.
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25.11.2015
Internationale Zuständigkeit und Aufteilung ehelichen Vermögens
Die von den Parteien 1991 in Dornbirn geschlosse Ehe wurde vom Amtsgerichts Eutin/Deutschland am 10. 3. 2011 geschieden. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Ehemann die Übertragung von Eigentumsrechten an Liegenschaften in Österreich.
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23.12.2014
Eingebrachte Liegenschaft (nicht) in der Aufteilung
Die Frau (Antragsgegnerin) brachte in die Ehe eine Liegenschaft samt bezugsfertigem Einfamilienhaus ein, das während der Ehe durch Arbeits- und Finanzleistungen beider Ehegatten „vollkommen“ fertiggestellt wurde.
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27.03.2014
Aufteilung von Wertsteigerungen einer Liegenschaft
Der Ehemann erhielt zwei Jahre nach der Eheschließung von seinen Eltern im Schenkungsweg das Eigentum an zwei Liegenschaften, die in der Folge die Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Ehegatten bildeten. Während der (mehr als vierzigjährigen) Ehe verkaufte der Ehemann (Antragsgegner) immer wieder Teile seines Liegenschaftsvermögens.
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18.07.2013
Aufteilung 2:1 zugunsten der besserverdienenden Gattin; Geschenke Dritter
Die 1991 geschlossene (kinderlose) Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 1. 7. 2010 geschieden; die eheliche Gemeinschaft war am 26. 10. 2008 aufgehoben worden. Zwischen 1993 und 2007 verdiente die Antragsgegnerin insgesamt mehr als doppelt so viel wie der Antragsteller.
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26.04.2012
Aufteilung von Investitionen in die Ehewohnung, die Schwiegereltern gehört
Die Ehegatten hatten während der Ehe einen Zubau auf der Liegenschaft der Eltern der Ehefrau errichtet. Dieser Zubau wurde nach der Scheidung der Ehefrau zugesprochen. Der Ehemann beantragte eine Ausgleichszahlung für die Investitionen.
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