Arzthaftung
Meine Expertise im Arzthaftungsrecht geht auf meine universitäre Zusatzausbildung in Medizinrecht zurück, die ich als Assistent an der Universität Wien dann wissenschaftlich vertieft habe. Im Jahrbuch Gesundheitsrecht (Hrsg Kierein/Lanske/Wenda) habe ich regelmäßig über die aktuelle “Rechtsprechung zur Arzthaftung“ berichtet. Eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung, verbunden mit der Bereitschaft, sich in medizinische Sachverhalte einzuarbeiten, ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vertretung in diesem Bereich.
Was ich für Sie tun kann
Als Angehöriger eines Gesundheitsberufes oder als geschädigter Patient vertrete ich Sie bei Vorwürfen von Behandlungsfehlern bzw Aufklärungsfehlern sowohl im zivilgerichtlichen Verfahren, vor der Schlichtungsstelle wie auch bei Anklagen vor dem Strafgericht.
Wie Sie im Arzthaftungsprozess erfolgreich sind, erkläre ich in diesem Interview.
Rechtsprechung zum Thema
27.09.2017
Fettweg-Spritzen
Die Beklagte ist Kosmetikerin. Sie erzählte der Klägerin von einer Behandlungsmöglichkeit mit sog „Fettweg“-Spritzen und sagte ihr, dass sie sich diese selbst setzen könne.
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31.01.2017
Fehldiagnose "Migräne" - Patient verblutet
Die Mutter der Klägerin verstarb an einer subarachnoidalen Blutung, ausgehend von einem Aneurysma der Arteria cerebri media dextra. Zuvor hatte sie sich wegen stechender Kopfschmerzen und starker Übelkeit in eine Krankenanstalt begeben, wo die Ärzte die (Fehl-)Diagnose „Migräne“ erstellten und ihr die Wahl ließen, entweder nach Hause zu gehen oder über Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus zu bleiben. Sie entschied sich für ersteres.
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19.12.2012
Haarentfernung durch Kosmetikerin führt zu Verbrennung
Der Kläger vereinbarte mit der Beklagten ein „Behandlungspaket“ von sechs Behandlungen zur Enthaarung von Schultern, Nacken, Oberarmen, Rücken und Gesäß zu einem Gesamtpreis von 5.650 EUR. Bei der vierten Behandlungdurch Blitzlampen-Epilation erlitt der Kläger im linken Schulter- und Oberarmbereich Verbrennungen des Grades I bis IIa auf circa 4 % der Körperoberfläche.
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27.02.2012
Ungewollte Geburt eines behinderten Kindes
Der beklagte Arzt hat trotz der besonderen Ängste der Kläger, ein behindertes Kind zu bekommen, auf die Frage der Erstklägerin nach einer Fruchtwasseruntersuchung damit reagiert, dass (nach seinen Untersuchungen) alles in bester Ordnung sei und sie gefragt, ob sie Gefahr laufen wolle, durch eine Fruchtwasseruntersuchung ein gesundes Kind zu verlieren, was diese verneinte.
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31.08.2011
Ärztehaftpflichtversicherung – Reichweite des Versicherungsschutzes
Die Klägerin ist Fachärztin für Gynäkologie und betreibt seit Jänner 1996 eine gynäkologische Praxis. Bei der Beklagten schloss sie eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Einem Mitarbeiter der Beklagten erklärte sie, dass sie als Gynäkologin einen sehr umfassenden Versicherungsschutz anstrebe, da gleichzeitig zwei Menschenleben, nämlich nicht nur die Schwangere, sondern auch das Kind betroffen seien. In zwei Verfahren ist sie nun mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert.
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24.08.2011
Arzthaftung – Kind seit Geburt blind
Aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers ist der Kläger seit Geburt blind.
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28.01.2011
Hebamme – Haftung bei unterlassener Dokumentation
Die Hebamme hatte zwar die leicht gelbliche Hautfarbe des Babys wahrgenommen, das (bessere) Diagnosemerkmal der Sklerenfarbe jedoch nicht dokumentiert, sodass die Farbe der Skleren später nicht mehr festgestellt werden konnte. ...
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