Compensation
Claims
Should couples no longer live together that is, following the dissolution of the cohabitation relationship; various claims can be made by the ex-partners. Having frequently dealt with such situations in our legal practice, we have encountered many misunderstandings about such claims. The most common misunderstanding being about the legal nature of the relationship on which the claims are based, and its consequences. Despite the depth of emotions and commitment that may have played a role in the relationship, cohabitation is not marriage. Thus property claims of a previously cohabiting partner can be based on various legal grounds; but these claims cannot mirror claims that would have been made following a divorce: Austrian law does not allow for an analogous application of the statutory provisions on the division of marital property and marital savings after a divorce.
To briefly explain one of the main differences: According to Austrian law, the services and expenses provided by a cohabiting partner during the cohabitation are generally free of charge and cannot therefore be reclaimed. This applies in particular to ongoing expenses incurred by cohabitants for the shared home or for other benefits in connection with the purchase of items intended for immediate consumption. Further, such payments generally have no further-reaching purpose (i.e. extending into the distant future), but are by their nature intended for the corresponding period of the existing cohabitation and therefore have not failed to fulfil their purpose even if the cohabitation is subsequently dissolved. In contrast, the situation could be different for extraordinary benefits, for example in connection with the purchase of a home. Such benefits could be reclaimed.
Should you be wish to avoid complications arising from claims following the end of a relationship in which you have lived with your partner, by drawing up a partnership agreement; or should you be involved in any discussions about the recoverability of benefits at the end of the partnership; perhaps being already confronted with claims or having something to claim yourself, we suggest that you contact us.
Case Law
24.06.2025
Ende der Lebensgemeinschaft - Schwiegermutter fordert Geld zurück
Die Klägerin ist die Mutter des ehemaligen Lebensgefährten der Beklagten. Sie unterstützte beide finanziell beim Erwerb eines Grundstücks und dem anschließenden Hausbau. Die Lebensgemeinschaft der Beklagten und des Sohnes der Klägerin ist mittlerweile beendet.
read more
28.08.2024
Ansprüche nach Ende der Lebensgemeinschaft
Ein Partner kann nach dem Ende der Lebensgemeinschaft außergewöhnliche Leistungen (zB Erwerb einer Wohnung oder Errichtung eines Hauses oder Anschaffung eines PKW zurückfordern, die er erkennbar im Hinblick auf das Weiterbestehen der Gemeinschaft erbracht hat.
read more
22.10.2021
Hauskauf zwischen Lebensgefährten
Die Klägerin und der Beklagte standen von Oktober 2012 bis Oktober 2017 in einer Lebensgemeinschaft. Im Dezember 2015 erwarben sie eine Liegenschaft mit einem Haus, das sie teilweise (Gastlokal) an die Eltern der Klägerin verpachteten. Dafür nahmen die Parteien gemeinsam einen Kredit auf.
read more
15.04.2021
Benutzungsentgelt nach Wegweisung des Lebensgefährten
Der Kläger begehrt für den Zeitraum Oktober 2011 bis November 2016 18.866,60 EUR an Benützungsentgelt. Die Beklagte benütze die Liegenschaft zur Gänze, seit mit Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 7. 9. 2011 eine einstweilige Verfügung erlassen und über den Kläger ein Betretungsverbot im Hinblick auf die genannte Liegenschaft verhängt worden sei.
read more
20.02.2020
Abgeltung von Pflegeleistungen in Lebensgemeinschaft
Die Beklagte verbrachte bereits ab Beginn der Rehabilitationsbehandlung viel Zeit beim Kläger und erbrachte danach bis zum Ende der Lebensgemeinschaft für ihn umfangreiche Pflege- und Betreuungsleistungen.
read more
19.11.2019
Ruhen des Unterhalts wegen Lebensgemeinschaft
Die Ehe der Streitteile wurde gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. In der Scheidungsfolgenvereinbarung verpflichtete sich der Kläger zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von 811,36 EUR an die Beklagte.
Der Kläger macht in seiner Oppositionsklage geltend, der betriebene Unterhaltsanspruch ruhe, weil sich die Beklagte in einer aufrechten Lebensgemeinschaft befinde.
read more
29.05.2018
Benutzungsentgelt für Haus nach Ende der Lebensgemeinschaft
Die Streitteile (ehemalige Lebensgefährten) sind Miteigentümer einer Liegenschaft samt Einfamilienhaus.
read more
21.03.2018
Ende der Lebensgemeinschaft - was passiert mit Kreditrückzahlungen?
Der Kläger hat während aufrechter Lebensgemeinschaft (Kredit-)Leistungen für das im Eigentum der Beklagten stehende und während aufrechter Lebensgemeinschaft von beiden bewohnte Haus erbracht.
read more
21.11.2017
Frist für Vergleichswiderruf - nicht verlängerbar
In der von beiden Parteienvertretern unterschriebenen, als „Gemeinsame Mitteilung” bezeichneten und von der beklagten Partei eingebrachten Eingabe wurde bekannt gegeben, dass sich die Parteien darauf geeinigt hätten, die Frist zum Widerruf des Vergleichs bis zum 31. 8. 2017 zu verlängern. Gleichzeitig stellten die Parteien den Antrag, das Gericht möge die Frist zum Widerruf des Vergleichs bis zum 31. 8. 2017 verlängern.
read more
11.04.2013
Lebensgemeinschaft – Rückforderung von Leistungen
Zwischen den Streitteilen bestand von 1994 bis November 2010 eine Lebensgemeinschaft. Vor dem Bezug eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Hauses im Jahr 2003 richteten sie ein „Hauskonto“ ein…
read more
09.06.2009
Freundin ermöglicht Studium und trägt Wohnkosten, dann endet Beziehung
Die Lebensgefährten wollten eine Familie gründen. Sie beschlossen, dass er seine bisherige Berufstätigkeit aufgibt und zu ihr nach Wien zieht und dort so schnell wie möglich sein Studium beendet. Die Wohnkosten sollte allein die Lebensgefährtin tragen. Vier Jahre später endete die Lebensgemeinschaft. Die allein von der Lebensgefährting getragenen Wohnkosten hatten bis dahin 20.886,88 EUR betragen.
read more