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Adoption

Eine Adoption besteht aus zwei Rechtsakten: 1. Abschluss eines Adoptionsvertrages zwischen dem Kind und den Adoptiveltern und 2. die gerichtliche Bewilligung des Adoptionsvertrages. Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Schritten, vom Abschluss des Adoptionsvertrags bis zur gerichtlichen Bewilligung.

Beabsichtigen Sie, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren, sind internationale Abkommen zu beachten. Die Möglichkeit einer Erwachsenenadoption eines Ausländers ist in Österreich stark eingeschränkt. Für eine wirksame Adoption ist daher rechtlicher Rat unbedingt notwendig.

Um mit Dr. Nademleinsky Kontakt aufzunehmen, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten.