Abstammung

Kinder & elterliche Verantwortung

Abstammung

Mater semper certa est. Pater est quem nuptiae demonstrant” – “Die Mutter ist immer gewiss. Vater ist, wen die Ehe als solchen ausweist.” Dieser lateinische Rechtsspruch hat seine Gültigkeit in Zeiten von Eizellspende, Leihmutterschaft und Vaterschaftstests schon vor einiger Zeit verloren. Die Rechtsfragen sind dadurch aber nicht weniger geworden. Ich berate Sie als Experte im Abstammungsrecht, stehe ich Ihnen bei sämtlichen (Behörden-) Wegen zur Seite und sorge für die Durchsetzung Ihrer Interessen.

Rechtsprechung zum Thema

25.06.2020

Ukrainische Anerkennung

Der OGH fasst das in einer ukrainischen Geburtsurkunde erklärte Anerkenntnis als "Entscheidung" auf. weiterlesen
18.12.2019

Begründung oder Aufhebung von Statusverhältnissen ist bedingungsfreindlich

weiterlesen
24.03.2015

Biologischer Vater versus ehelicher Vater

Der biologische Vater begehrte die Anerkennung seiner Vaterschaft zu einem Kind, das bereits einen Vater – den Ehemann der Mutter – besitzt. weiterlesen
27.11.2014

Kind in Afrika – Vaterschaftsfeststellung in Österreich

Der ASt (das Kind) wurde 2008 in Kenia geboren. Er lebt mit seiner Mutter in Kenia, beide sind kenianische Staatsangehörige. Der AG (Vater) hat seinen Wohnsitz in Österreich und ist österreichischer Staatsbürger. Mit seinem Antrag begehrt der ASt die Feststellung, dass der AG sein leiblicher Vater sei. weiterlesen
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