Abstammung
“Mater semper certa est. Pater est quem nuptiae demonstrant” – “Die Mutter ist immer gewiss. Vater ist, wen die Ehe als solchen ausweist.” Dieser lateinische Rechtsspruch hat seine Gültigkeit in Zeiten von Eizellspende, Leihmutterschaft und Vaterschaftstests schon vor einiger Zeit verloren. Die Rechtsfragen sind dadurch aber nicht weniger geworden. Wir beraten Sie im Abstammungsrecht, stehen Ihnen bei sämtlichen (Behörden-) Wegen zur Seite und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Rechtsprechung zum Thema
25.06.2020
Ukrainische Anerkennung
Der OGH fasst das in einer ukrainischen Geburtsurkunde erklärte Anerkenntnis als "Entscheidung" auf. weiterlesen24.03.2015
Biologischer Vater versus ehelicher Vater
Der biologische Vater begehrte die Anerkennung seiner Vaterschaft zu einem Kind, das bereits einen Vater – den Ehemann der Mutter – besitzt. weiterlesen27.11.2014