Lebensgemeinschaften & Partnerschaften
Für gleichgeschlechtliche Paare ist in Österreich seit dem 1.1.2010 der Abschluss einer eingetragenen Partnerschaft (EP) möglich. Aufgrund einer Entscheidung des VfGH steht seit 1.1.2019 auch verschiedengeschlechtlichen Paaren die EP offen, so wie umgekehrt auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können."Bloße" Lebensgefährten sind einander rechtlich “fremd”. Das gilt auch im Fall einer Beendigung der Lebensgemeinschaft. Das Gesetz behandelt diesen Fall nicht anders, als die Auflösung einer Geschäftspartnerschaft – mit dem Unterschied, dass Geschäftspartner meist vorab Vorkehrungen für das Ende ihrer gemeinsamen Tätigkeit getroffen haben. Wenn Sie also vorhaben, gemeinsame Investitionen zu tätigen, insbesondere bei einem Hausbau oder bei Anschaffung einer Eigentumswohnung, und auf Dauer nicht heiraten wollen, empfehle ich den Abschluss eines Partnerschaftsvertrages, bei dem ich Sie gerne unterstütze.
Die folgenden Menüseiten informieren Sie über die wichtigsten rechtlichen Themen, die sich für Lebensgefährten und eingetragene Partner stellen.