Elterliche Verantwortung
Das internationale Kindschaftsrecht aus österreichischer Sicht ist auf den ersten Blick betrachtet einfach: für Kinder, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, sind österreichische Gerichte zuständig und sie wenden bei der Entscheidung österreichisches Recht an.
Auf den zweiten Blick kann die Sache schwieriger sein. So können sich etwa folgende Fragen ergeben:
- Die mit dem Vater nicht verheiratete Mutter zieht mit dem Kind vom Ausland nach Österreich. Nach welchem Recht bestimmt sich, welcher Elternteil überhaupt ein Sorgerecht hat?
- Eine Beziehung geht zu Ende und die Mutter möchte mit den Kindern in ihre Heimat zurückkehren - kann sie das? Was ist erforderlich?
- Ein ausländisches Gericht überträgt einem Elternteil das alleinige Sorgerecht. Wie kann diese Entscheidung in Österreich durchgesetzt werden?
- Im Ausland haben die Eltern das Kontaktrecht vereinbart, dann zieht die Mutter mit den Kindern nach Österreich. Was passiert mit der Kontaktregelung?
- Das Kind ist im Ausland, aber in Österreich ist ein Scheidungsverfahren der Eltern anhängig. Kann vor dem österreichischen Gericht eine Obsorge- und Kontaktregelung getroffen werden?
Mit diesen Fragen ist unsere Kanzlei fast täglich konfrontiert. Die Antworten erfordern rechtliches Fachwissen und das Vorgehen psychologisches Fingerspitzengefühl.
Von “Kindesentführung” spricht man, wenn ein Elternteil unter Verletzung des Sorgerechts des anderen Elternteils das gemeinsame Kind ins Ausland verbringt oder dort zurückhält. Das gilt natürlich auch bei einer “Entführung” nach Österreich. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen begegnet dem “kidnapping” dadurch, dass bei Antragstellung innerhalb eines Jahres die Gerichte im Verbringungsstaat die unverzügliche Zurückbringung des Kindes anzuordnen haben. Das entführte Kind soll so schnell wie möglich wieder in den Herkunftsstaat zurück. Denn es sollen die Gerichte in dem Staat, in dem das Kind vor der Entführung gelebt hat, darüber entscheiden, welcher Elternteil künftig das Sorgerecht alleine hat.
In der praktischen Handhabung des Haager Kindesentüfhrungsübereinkommens treten freilich einige Probleme auf. Auch das Recht der EU spielt in das Übereinkommen hinein und sorgt für eine komplexe Rechtslage. RA Dr. Nademleinsky hat diese Aspekte im Buch “Internationales Familienrecht” (zusammen mit Viz.Präs d. OGH Prof. Dr. M. Neumayr) ausführlich behandelt und berichtet über die aktuelle Rechtsprechung laufend als Mitarbeiter der Zeitschrift für Erb- und Familienrecht. Seine ausführliche Kommentierung des HKÜ im Verlag Österreich ist im Handbuch "Internationales Familienrecht" 2018 (herausgegeben von Senatspräsident des OGH Dr. Edwin Gitschthaler) erschienen.
Sind Sie von einer Kindesentführung betroffen oder beabsichtigen Sie, mit ihrem Kind ins Ausland zu ziehen und wollen nicht in die Gefahr eines Entführungsvorwurfs kommen, stehen wir Ihnen gerne rechtsberatend zur Seite.
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