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Erfolg vor dem OGH - Goldgeschenke in der nachehelichen Aufteilung
Auch Goldgeschenke an beide Ehegatten zur Hochzeit unterliegen der Aufteilung.
Die Ehefrau erhielt anlässlisch der Eheschließung von beiden Familien Gold geschenkt. Nach der Scheidung behielt sie das ganze Gold für sich und verweigerte dem Mann (vertreten durch Dr. Nademleinsky) eine Ausgleichszahlung.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen, dass die Frau dem Mann eine Ausgleichszahlung für das Gold leisten muss.