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Querulieren im Unterhaltsstreit - Bestellung eines Sachwalters?
Im Prozess des geschiedenen Ehemannes auf Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Frau begann diese zu querulieren, wurde unhöflich und verließ schließlich die Verhandlung. Die Richterin bestellte ihr daraufhin einen Sachwalter.
Der OGH: Die geschiedene Ehefrau mag zwar eine streitbare Person sein. Eine besondere Schutzbedürftigkeit aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung lässt sich allein daraus aber nicht herleiten. Auch dass sie auf ihren Standpunkten beharrt und sich weigert, „teilweise in nicht nachvollziehbarer Art und Weise“, gerichtliche Entscheidungen anzunehmen, stellt noch kein taugliches Tatsachensubstrat für die Annahme einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung dar und erlaubt noch keine Rückschlüsse auf eine allfällige Schutzbedürftigkeit der Betroffenen.
OGH 28.9.2011, 7 Ob 166/11d