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Neue Freundin des Mannes zieht ins Wochenendhaus
Die geschiedene Frau bewohnt die Ehewohnung, der Mann ist in das Wochenendhaus gezogen, seine Freundin zieht zu ihm. Kann die geschiedene Frau die neue Freundin herausklagen? Das Aufteilungsverfahren ist noch anhängig...
Der OGH bestätigte das Berufungsgericht, das die Klage abwies:
Der einzelne Miteigentümer darf die Sache auch ohne Rücksprache mit den anderen benützen und im Rahmen der Verkehrsübung durch dritte Personen, insbesondere Familienangehörige, Gäste etc benützen lassen. Die Aufnahme von Lebensgefährten in den eigenen Haushalt zum gemeinsamen Wohnen entspricht der Verkehrsübung. Die Nutzung der Liegenschaft durch die Beklagte ist somit von dem aus dem Miteigentumsrecht abgeleiteten Gebrauchsrecht ihres Lebensgefährten gedeckt.
OGH 7 Ob 145/23h