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Fürstlicher Oberster Gerichtshof - Zulässigkeit des Rechtswegs
Der Fürstliche Oberste Gerichtshof Liechtensteins folgt Kommentierung von Nademleinsky
In seiner Entscheidung vom 30.9.2019 musste der Fürstliche Oberste Gerichtshof beurteilen, ob für einen Anspruch, der sich aus einer einvernehmlichen Scheidung ableitet, der Rechtsweg zulässig ist. Der Gerichtshof folgte dabei der Kommentierung von Nademleinsky in Gitschther/Höllwerth: ein auch zwischen anderen Personen als den vormaligen Ehegatten denkbares Rechtsverhältnis erzeugt keine Streitigkeiten, für die das gegenseitige Verhältnis von Ehepartnern typisch ist. Hier der link zur Entscheidung.