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EuGH C 558/16 (Mahnkopf)
Zugewinnausgleich nach Tod eines Ehegatten
Art 1 Abs 1 EUErbVO ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt.