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Erbverzicht vor Adoption - was passiert mit älterem Testament? | Attorney at law in Vienna, Dr. Nademleinsky

Case Law

Erbverzicht vor Adoption - was passiert mit älterem Testament?

Älteres Testament zugunsten der Adoptivtochter - späterer Erbverzicht der Adoptivtochter. Was gilt?
Die Mutter stirbt 2021 und hinterlässt einen leiblichen Sohn und eine Adoptivtochter. Die Adoption fand im Jahr 2020 statt. Dabei erklärte die Adoptivtochter in einem Erb- und Pflichtteilsvertrag, auf alle erbrechtlichen Ansprüche gegenüber der Adoptivmutter zu verzichten.

Die Mutter hatte aber auch im Jahr 2012 ein Testament zugunsten der - späteren - Adoptivtochter errichtet. Über dieses Testament wurde bei der Adoption und dem Erb- und Pflichtteilsvertrag nicht (ausdrücklich) gesprochen. 

Wer erbt nun? Der Sohn oder die Adoptivtochter?

Die Gerichte entschieden in allen Instanzen, dass der Erbverzichtsvertrag auch erbrechtliche Ansprüche der Adoptivtochter aufgrund des Testaments 2012 erfasst. Erbe war damit allein der Sohn.

OGH 23.1.2024, 2 Ob 11/24t

Anmerkung: idealerweise hätte das Notariat bei Errichtung des Erb- und Pflichtteilsvertrags auch das Schicksal des Testaments aus 2012 näher erörtern können, dann wären die Parteien nicht auf die Auslegung des Willens der Mutter angewiesen gewesen.