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Ende der Lebensgemeinschaft - Schwiegermutter fordert Geld zurück | Attorney at law in Vienna, Dr. Nademleinsky

Case Law

Ende der Lebensgemeinschaft - Schwiegermutter fordert Geld zurück

Die Klägerin ist die Mutter des ehemaligen Lebensgefährten der Beklagten. Sie unterstützte beide finanziell beim Erwerb eines Grundstücks und dem anschließenden Hausbau. Die Lebensgemeinschaft der Beklagten und des Sohnes der Klägerin ist mittlerweile beendet.
Die Klägerin begehrt die Rückzahlung (rund) der Hälfte jenes Betrags, mit dem sie die Beklagte und ihren Sohn – durch Übergabe von Bargeld sowie durch Bezahlung von Rechnungen im Zusammenhang mit dem Hausbau – finanziell unterstützt hat.
 
Damit ist sie im Grunde im Recht. 
 
OGH: 
Der Finanzierung des Hausbaus lag die der Beklagten bekannte Erwartung zugrunde, dass deren Lebensgemeinschaft mit dem Sohn der Klägerin weiterbesteht. Dieser Zweck entfiel mit Beendigung der Lebensgemeinschaft. Es begegnet daher keinen Bedenken, dass die Vorinstanzen dem Grunde nach einen auf § 1435 ABGB analog gestützten Bereicherungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte als Miteigentümerin jenes Grundstücks, für das die von der Klägerin finanzierten Bauleistungen erbracht wurden, bejahten.
 
1 Ob 86/25. 
 
Anm: über die Höhe des Anspruchs wird im weiteren Verfahren zu entscheiden sein.