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Die Finca in Mallorca (2. Teil) | Rechtsanwalt in Wien, Dr. Nademleinsky

Rechtsprechung

Die Finca in Mallorca (2. Teil)

Nach der Scheidung konnte die Frau die Finca in Mallorca nicht mehr benutzen: (wie) ist das bei der Vermögensaufteilung auszugleichen?

Die Finca gehörte dem Unternehmen des Mannes (einer ltd), die Familie machte dort immer Urlaub. Nach der Scheidung konnte die Frau die Finca nicht mehr benutzen. Im Streit über die Aufteilung des ehelichen Vermögens bezog sich die Frau auf § 91 Abs 3 EheG:

Gehört eine Sache, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch beider Ehegatten gedient hat, zu einem Unternehmen, an dem einem oder beiden Ehegatten ein Anteil zusteht, und bleibt nach Scheidung der Ehe nur einem Ehegatten der Gebrauch dieser Sache erhalten, so hat das Gericht dies bei der Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse zugunsten des anderen Ehegatten angemessen zu berücksichtigen.

Noch völlig ungeklärt war in der Rechtsprechung, wie dieser entgangene Vorteil zu berechnen ist.

Der OGH dazu: Bei der Bemessung der Ausgleichszahlung ist zwar grundsätzlich der Wert des entgangenen Gebrauchs zugrunde zu legen. Dieser ist allerdings im Regelfall mit dem anteiligen Wert der Sache begrenzt. Die Ausgleichszahlung ist mit jenem Betrag begrenzt, der sich aus der Einbeziehung des auf den Privatgebrauch entfallenden Anteils am Wert der Sache in die Aufteilungsmasse ergäbe.

Soll heißen: Aufgrund der so ermittelten „Privatquote“ ist in einem nächsten Schritt – ausgehend vom Wert der Sache im Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz – der Wert des (fiktiven) Privatanteils zu ermitteln.

Ist also die Finca 2 Mio wert und hat die Frau dort zusammen mit dem Mann jährlich einen Monat Urlaub gemacht (teils Haupt-, teils Nebensaison), gebührt ihr maximal ein Ausgleich von einem Zwölftel (und hiervon wegen der gemeinsamen Nutzung nur die Hälfte) des Werts, also Euro 83.300 (= 2 Mio / 12 / 2).

OGH 1 Ob 48/24a