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Betreuung als Naturalunterhalt
Der Unterhalt ist im Verhältnis der Tage pro Jahr, an denen der Vater durch Pflege und Erziehung der Minderjährigen Naturalunterhalt leistet, zu jenem Zeitraum, in dem sich die Minderjährige in voller Erziehung des Landes Niederösterreich befindet, zu kürzen.
•Die Minderjährige befindet sich seit 8. 2. 2021 in voller Erziehung des Landes Niederösterreich. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme, die mit Zustimmung beider Elternteile vereinbart wurde. Die Übertragung von Rechtsansprüchen der Minderjährigen auf wiederkehrende Leistungen, die der Deckung ihres Unterhaltsbedarfs dienen, auf den KuJHTr wurde dem Vater gemäß §§ 77, 78 NÖ KJHG mit Schreiben vom 22. 2. 2021 angezeigt. •Die Minderjährige ist von Montag bis Freitag in voller Betreuung des KuJHTr, wo ihr sämtliche notwendigen Güter zur Verfügung gestellt werden. Von Freitag, Schulende, bis Montag früh wird sie vom Vater in dessen Haus betreut. Der Vater hat ein monatliches Einkommen von 2.350 EUR netto und bedient monatliche Kreditraten von 785 EUR für das Haus, in welchem mittlerweile auch wieder die Mutter in einem eigenen Zimmer lebt. Die Mutter bezog längere Zeit Notstandshilfe, war zwischenzeitig saisonbedingt beschäftigt und ist seit 1. 2. 2022 zumindest geringfügig beschäftigt.
•Ergebnis: Der Vater wurde zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von 183 EUR verpflichtet. Nach der Prozentwertmethode und unter Berücksichtigung der weiteren Unterhaltspflichten des Vaters errechnet sich ein monatlicher Unterhalt von 329 EUR. Er ist im Verhältnis der Tage pro Jahr, an denen der Vater durch Pflege und Erziehung der Minderjährigen Naturalunterhalt leiste, zu jenem Zeitraum, in dem sich die Minderjährige in voller Erziehung des Landes Niederösterreich befindet, zu kürzen. Daraus ergibt sich der zuerkannte Unterhaltsbetrag.
OGH 4 Ob 9/23m