Vermögensrechtliche Ansprüche in der Ehe
Ist die Ehe in der Krise, aber noch nicht geschieden, können vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen den Ehegatten ausbrechen. Derartige Streitigkeiten können nicht im Aufteilungsverfahren abgewickelt werden (das geht erst nach der Scheidung), sondern sind im allgemeinen Zivilverfahren zu behandeln. Die Aufhebung eines Miteigentums kann durch eine Teilungsklage erwirkt werden. Laufende Zinszahlungen für einen gemeinsamen Kredit können vom anderen Ehegatten grundsätzlich anteilig zurückverlangt werden. Die bestehenden Besitzverhältnisse können mittels Besitzstörungsklage abgesichert werden.Rechtsprechung zum Thema
25.11.2015
Internationale Zuständigkeit und Aufteilung ehelichen Vermögens
Die von den Parteien 1991 in Dornbirn geschlosse Ehe wurde vom Amtsgerichts Eutin/Deutschland am 10. 3. 2011 geschieden. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Ehemann die Übertragung von Eigentumsrechten an Liegenschaften in Österreich. weiterlesen27.05.2015