Pflegeeltern und Adoption
Eine Adoption besteht aus zwei Rechtsakten: 1. Abschluss eines Adoptionsvertrages zwischen dem Kind und den Adoptiveltern und 2. die gerichtliche Bewilligung des Adoptionsvertrages. Ich begleite Sie bei allen rechtlichen Schritten, vom Abschluss des Adoptionsvertrags bis zur gerichtlichen Bewilligung.
Beabsichtigen Sie, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren, sind internationale Abkommen zu beachten. Die Möglichkeit einer Erwachsenenadoption eines Ausländers ist in Österreich stark eingeschränkt. Für eine wirksame Adoption ist daher rechtlicher Rat unbedingt notwendig.
Rechtsprechung zum Thema
21.03.2018
Adoption durch Großeltern
Die Wahleltern schlossen im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter des Wahlkindes (ihres rund 3-jährigen Enkels, dessen leiblicher Mutter die Obsorge entzogen und auf die väterlichen Großeltern übertragen wurde) einen Adoptionsvertrag. weiterlesen17.07.2014
Internationale Adoption – Eignungsbestätigung – Rechtsweg
Auch nach zwei Fehlgeburten blieb der Kinderwunsch der Kläger aufrecht. Da eine weitere Schwangerschaft eine Risikoschwangerschaft wäre, bemühten sich die Kläger in der Folge um eine Adoption. Da beide blind sind, lehnte die Behörde nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens die Ansuchen der Kläger um Vormerkung zur Adoption ab. weiterlesen02.08.2012
Pflichtteilsverzicht des Adoptivkindes bei Adoption wirksam
Der Kläger - der Adoptivsohn - hatte nach Beendigung der Handelsschule im 17. Lebensjahr eine Lehre im Unternehmen des (zwischenzeitlich verstorbenen) Ehemanns der Erblasserin aufgenommen. Der kinderlose Ehemann der Erblasserin hatte die Idee, den Kläger, den er als Nachfolger seines Unternehmens sah, zu adoptieren. Zugleich mit der Adoption wurde ein Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. weiterlesen28.06.2012