Eheverträge
In einem Ehevertrag lassen sich die wechseleitigen Rechte und Pflichten der Eheleute während aufrechter Ehe und für den Fall der Trennung oder Scheidung regeln. Die Gestaltungsfreiheit ist zwar nicht unbegrenzt, es lassen sich aber doch sehr viele Details regeln, die im Streitfall auch vor Gericht "halten". Das betrifft nicht nur das Vermögen, sondern auch den (nach-)ehelichen Unterhalt.Die oft gewünschte Festlegung, was im Streitfall mit den Kindern passiert, lässt sich in Österreich jedoch nicht wirksam vornehmen. Für Kinder bedarf es immer einer Einzelfallbeurteilung im Zeitpunkt des Streites.
In internationalen Fällen empfehle ich die Vereinbarung einer Rechtswahl, oder, wo möglich, auch die Vereinbarung des künftig zuständigen Gerichts.
Rechtsprechung zum Thema
23.02.2022
Anfechtung eines Übergabsvertrags/Ehevertrags
Der Kläger und die Beklagte waren von 1990 bis 2019 verheiratet, Der Kläger führte als Einzelunternehmer einen Tischlereibetrieb. Als der Kläger den Betrieb aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr führen konnte, übergab er ihn per 31. 12. 2015 der Beklagten. weiterlesen11.09.2018